Gemeinsam mit dem Europarat hat die Europäische Grundrechteagentur FRA ein neues Handbuch herausgegeben, das sich mit dem Zugang zum Recht befasst. Es handelt sich dabei um die fünfte Publikation in einer Reihe zum Europarecht. Bisher wurden in der Reihe die Themen Antidiskriminierungsrecht, Asyl- und Fremdenrecht, Datenschutzrecht und Kinderrechte behandelt.
Der Zugang zum Recht sei kein Recht für sich, betonen die Herausgeber_innen: Es handle sich dabei vielmehr um ein Werkzeug zur Ermächtigung und um Rechte Wirklichkeit werden zu lassen.
In dem handlichen und gut strukturierten Handbuch sind europarechtliche Schlüsselprinzipien zum Thema zusammengefasst. Damit soll das Wissen über relevante Rechtsstandards, die EU und Europarat vorgegeben, ausgebaut werden. Richter_innen, Staatsanwält_innen und Anwält_innen sind die Zielgruppe, an die sich diese Publikation wendet. Aber auch Mitarbeiter_innen von NGOs und anderen Einrichtungen, die Opfer bei der Rechtsdurchsetzung unterstützen, werden in dem Handbuch hilfreiche Informationen finden.
Das 220 starke Werk behandelt sowohl Zivil- als auch Strafrecht. Jedem der acht Kapitel werden die Rechtsgrundlagen von EU und Europarat vorangestellt. Eine umfangreiche Sammlung von Judikatur zum jeweiligen Thema rundet jedes Kapitel ab.
Für die Praxis ist es nicht notwendig, das Handbuch von vorne bis hinten durchzulesen. Dank einer guten Strukturierung und hilfreichen Registern kann mühelos nach relevanten Judikaten und Themen gesucht werden. (da)