Die Regierungskoalition in Deutschland hat einen Entwurf für ein Gesetz zu Lohngerechtigkeit präsentiert. Noch ist völlig offen, ob der Gesetzesentwurf in dieser Form in Kraft tritt und zu welchem Zeitpunkt.
Gehaltsangaben und Informationen zum Gehalt
Im Vordergrund der Gesetzesinitiative steht mehr Einkommenstransparenz. In Firmen mit einer bestimmten Zahl von Beschäftigten – im aktuellen Entwurf ist von 200 Mitarbeiter_innen die Rede – sollen Arbeitnehmer_innen in Zukunft einen Rechstsanspruch auf Informationen zum Gehalt haben.
Weiters soll in Stellenausschreibungen künftig ein Mindestgehalt angegeben werden.
Gender pay gap
Der gender pay gap in Deutschland liegt aktuell bei 12 Prozent (Quelle: Statistisches Bundesamt). Werden Faktoren wie Teilzeitarbeit oder Anteil von Beschäftigten in Niedriglohnbranchen berücksichtigt, bleiben immer noch 7 Prozent Lohnunterschied zwischen Frauen und Männern für dieselbe Arbeit bei gleicher Qualifikation (Quelle: Statistisches Bundesamt).
In Österreich wurde die verpflichtende Angabe von Mindestgehältern in Stellenanzeigen bereits 2011 eingeführt. Unternehmen mit mehr als 150 Beschäftigten sind zudem verpflichtet, Einkommensberichte zu erstellen. Wie eine Evaluierung dieser Maßnahmen im Jahr 2015 gezeigt hat, haben beide Instrumente nicht maßgeblich zur Verringerung des gender pay gaps beigetragen. Dieser liegt in Österreich derzeit bei 22,9 Prozent (Quelle: Statistik Austria). (da)