„Wenn in Österreich endlich ein umfassendes Gleichstellungspaket geschnürt wird, dann muss darin auch die Angleichung des Diskriminierungsschutzes enthalten sein“, reagiert Volker Frey, Generalsekretär des Klagsverbands auf die aktuelle Diskussion über die Gleichstellung von Homosexuellen im Ehe- und Adoptionsrecht.
Österreich sei eines der wenigen Länder in der EU, in der Lesben und Schwule sowie Menschen verschiedener Religionen und verschiedenen Alters außerhalb der Arbeitswelt ungehindert diskriminiert werden dürfen.
Tatsächlich kann ein schwuler Arbeitnehmer seine/n ArbeitgeberIn klagen, wenn er wegen seiner sexuellen Orientierung schlechter behandelt wird als seine KollegInnen. Wenn derselbe Mann aber an einen homophoben Vermieter oder eine Vermieterin gerät und wegen seiner Homosexualität eine Wohnung nicht bekommt, ist das in Österreich legal und der Vermieter oder die Vermieterin muss keine Konsequenzen befürchten.
Internationaler Druck wurde bisher ignoriert
Österreich wurde von der UNO bereits mehrfach gerügt, weil der Diskriminierungsschutz nicht einheitlich geregelt ist. „Wir präsentieren uns derzeit auf der ganzen Welt als ein Musterland für Toleranz“, konstatiert Frey. „Dabei wird konsequent unter den Teppich gekehrt, dass es im Antidiskriminierungsrecht diskriminierende Unterscheidungen gibt.
Ein einheitliches Schutzniveau ist deshalb unabdingbar, denn die Unterscheidung zwischen verschiedenen Personengruppen macht aus Homosexuellen Menschen zweiter Klasse, denen nicht dieselben Rechte zugestanden werden, wie allen anderen“, so Frey.
Klagsverband fordert gleiche Rechte für alle
Der Klagsverband vertritt seit mittlerweile zehn Jahren Personen vor Gericht, die innerhalb oder außerhalb der Arbeitswelt benachteiligt wurden. Im Rahmen des Gleichbehandlungsrechts ungleich zu behandeln, sei absolut unsachlich, betont Frey. Es sei deshalb höchst an der Zeit, allen Menschen, die in Österreich leben, dieselben Rechte zu gewähren.