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Aktuelle Seite: Start / News / Geplantes Islamgesetz verletzt den Gleichheitsgrundsatz

Geplantes Islamgesetz verletzt den Gleichheitsgrundsatz

6. November 2014 von Klagsverband

Klagsverband fordert in Stellungnahme ein modernes Gesetz, das Gleichstellung und Partizipation in den Vordergrund stellt anstatt Vorurteile zu verstärken

Der Klagsverband regt in seiner Stellungnahme zum geplanten Islamgesetz (Word oder pdf) an, Gleichstellung und Partizipation in den Vordergrund des Gesetzes zu stellen und die restriktiven Regelungen, die sich im Gesetzesentwurf derzeit finden und für andere anerkannte Kirchen und Religionsgemeinschaften nicht gelten, zu überdenken. „Der Rechtsrahmen sollte einer sich entwickelnden islamischen Zivilgesellschaft Rechnung tragen und Selbstbestimmung, Partizipation und Inklusion in den Vordergrund stellen“, erklärt Gleichstellungs-Experte Volker Frey vom Klagsverband. Stattdessen würden sich in dem Entwurf aber eine Reihe von repressiven Bestimmungen und Pflichten finden, die anderen anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften nicht auferlegt würden.

Verletzung des Gleichheitssatzes

Die Kritik des Klagsverbands konzentriert sich in erster Linie auf den Gleichheitssatz des Artikel 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG). Im geplanten Islamgesetz findet sich nämlich die Einschränkung, dass die sebstständige Ordnung der inneren Angelegenheiten nicht „mit gesetzlichen Regelungen im Widerspruch stehen“ dürfen. Der Vorrang von staatlichem vor kirchlichem Recht ist aber selbstverständlich und wird weder im Protestanten- noch im Israelitengesetz besonders betont. Diese besondere Betonung kann Vorurteile gegenüber dem Islam, die in Verbindung mit den terroristischen Aktivitäten des „Islamischen Staats“ (IS) gerade eine große Konjunktur haben, fördern.

Transparente Finanzierung

Die Forderung, dass Mittel für die islamische Religionsgemeinschaft ausschließlich im Inland aufgebracht werden dürfen, widerspricht ebenfalls dem Gleichheitsgebot, weil dieser Grundsatz für andere Kirchen und Glaubensgemeinschaft nicht gilt. Der aktuelle Entwurf für eine Novelle des Islamgesetzes könnte ein Anlass sein, ganz allgemein über eine transparente Finanzierung von zivilgesellschaftlichem Engagement nachzudenken.

Verletzung der Religionsfreiheit

Eine Verletzung der Religionsfreiheit sieht der Klagsverband in der Bestimmung, der Koran müsse in die deutsche Sprache übersetzt werden. Dies widerspreche dem Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit und würde der ständigen Auslegung und Weiterentwicklung der Lehren des Koran entgegenwirken. Eine einheitliche Übersetzung und Interpretation würde konservativen Tendenzen Vorschub leisten. Außerdem sei die Darstellung der Lehre in deutscher Sprache zB auch nicht im Israelitengesetz vorgesehen.

Restriktive Regelungen können Entwicklung von Parallelgesellschaften fördern

Insgesamt fordert Volker Frey vom Klagsverband, sämtliche Punkte, die dem Gleichheitssatz widersprechen und die Glaubens- und Gewissensfreiheit beschränken, zu streichen. „Wir erwarten uns ein Gesetz mit einem modernen Verständnis von Religion und lehnen restriktive Regelungen, die zivilgesellschaftliches Engagement behindern und die Entwicklung von Parallelgesellschaften fördern können, ab“, schließt Frey.

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