Kommissionen

Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) und das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) sehen neben dem Gerichtsweg die Anrufung der Gleichbehandlungskommission (GBK)/Bundes-Gleichbehandlungskommission (B-GBK) vor.

Die GBK besteht aus drei Senaten:

  • Senat 1: Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder Mehrfachdiskriminierung unter Einschluss des Geschlechts in der Arbeitswelt (private Dienstverhältnisse)
  • Senat 2: Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Orientierung und des Alters in der Arbeitswelt (private Dienstverhältnisse)
  • Senat 3: Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit und – seit 1.8.2008 – aufgrund des Geschlechts beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen (private AnbieterInnen und Bund)

Die B-GBK besteht aus zwei Senaten:

  • Senat 1: Diskriminierung aufgrund des Geschlechts oder Mehrfachdiskriminierung unter Einschluss des Geschlechts im Bundesdienst
  • Senat 2: Diskriminierung aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Orientierung und des Alters im Bundesdienst