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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

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Aktuelle Seite: Startseite / Wissen / Was ist Diskriminierung?

Was ist Diskriminierung?

Der Klagsverband ist keine Beratungsstelle. Für eine Beratung wenden Sie sich bitte an einen unserer Mitgliedsvereine.
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Diskriminierung wird in der Alltagssprache als nicht gerechtfertigte benachteiligende Unterscheidung zwischen einzelnen Menschen(gruppen) verstanden. Dieses Verständnis liegt auch dem rechtlichen Diskriminierungsbegriff zugrunde. Diskriminierung ist – gerade im Europarecht – in vielen Bereichen verboten.

In Österreich ist das Diskriminierungsverbot in Bundesgesetzen und in Landesgesetzen geregelt. Insgesamt gibt es etwa 50 Gesetze, die Diskriminierung in Österreich verbieten.

Welche Diskriminierungsgründe gibt es?

Es gibt sieben rechtlich geschützte Diskriminierungsgründe:

  • Geschlecht
  • ethnische Zugehörigkeit
  • Religion und Weltanschauung
  • Behinderung
  • sexuelle Orientierung
  • Alter

Mehr Informationen zu den einzelnen Diskriminierungsgründen erhalten Sie hier.

In welchen Bereichen ist Diskriminierung verboten?

Das Diskriminierungsverbot gilt für die Bereiche Arbeitswelt und Zugang zu Gütern und Dienstleistungen.

Zum Bereich Arbeitswelt gehört zum Beispiel eine Diskriminierung bei der Bewerbung oder bei der Entlohnung oder bei der Beendigung eines Dienstverhältnisses.

Der Zugang zu Gütern und Dienstleistungen betrifft Geschäfte, Restaurants und Freizeiteinrichtungen. Aber auch Sozialleistungen, der öffentliche Verkehr, öffentliche Schulen und das Mieten oder Kaufen von Wohnungen gehören dazu.

Vereinfacht lässt sich sagen: Der Diskriminierungsschutz in der Arbeitswelt besteht für alle sieben Diskriminierungsgründe.

Beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen ist der Schutz vor Diskriminierung auf Bundesebene eingeschränkt: Es sind nur die Diskriminierungsgründe Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit und Behinderung geschützt.

In den Bundesländern sind in den jeweiligen Landesgesetzen ähnliche Regelungen vorgesehen. Im Detail können einzelne Punkte aber abweichen.

Welche Formen von Diskriminierung unterscheidet das Gesetz?

Für weitere Informationen zu den einzelnen Diskriminierungsformen klicken Sie auf den jeweiligen Link:

  • unmittelbare Diskriminierung
  • mittelbare Diskriminierung
  • Belästigung
  • sexuelle Belästigung
  • Anweisung zur Diskriminierung
  • Diskriminierung aufgrund eines Naheverhältnisses.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben laut Arbeitsrecht eine Fürsorgepflicht. Sie müssen gegen Diskriminierung in ihrem Betrieb vorgehen, wenn sie davon erfahren.

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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