Was ist Diskriminierung?

Diskriminierung wird in der Alltagssprache als nicht gerechtfertigte benachteiligende Unterscheidung zwischen einzelnen Menschen(gruppen) verstanden. Dieses Verständnis liegt auch dem rechtlichen Diskriminierungsbegriff zugrunde. Diskriminierung ist - gerade im Europarecht - in vielen Bereichen verboten.

Das Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsrecht bietet rechtlichen Schutz vor Diskriminierung aufgrund

in der Arbeitswelt und beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen.

Aufgrund der bundesstaatlichen Struktur Österreichs gibt es etwa 30 Gesetze, die Diskriminierung verbieten.

Vereinfacht lässt sich sagen: Der Diskriminierungsschutz in der Arbeitswelt besteht für alle der oben genannten Diskriminierungsgründe, beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen flächendeckend nur aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit/Herkunft und des Geschlechts.

Die Gesetze unterscheiden zwischen folgenden Diskriminierungsformen:

Es handelt sich ebenfalls um Diskriminierung, wenn ArbeitgeberInnen und Vorgesetzte nicht gegen Diskriminierung, von der sie wissen, vorgehen.