Was ist Diskriminierung?

Diskriminierung wird in der Alltagssprache als nicht gerechtfertigte benachteiligende Unterscheidung zwischen einzelnen Menschen(gruppen) verstanden. Dieses Verständnis liegt auch dem rechtlichen Diskriminierungsbegriff zugrunde. Diskriminierung ist – gerade im Europarecht – in vielen Bereichen verboten.

Aufgrund der bundesstaatlichen Struktur Österreichs gibt es etwa 50 Gesetze, die Diskriminierung verbieten.

Vereinfacht lässt sich sagen: Der Diskriminierungsschutz in der Arbeitswelt besteht für alle sieben Diskriminierungsgründe: Alter, Behinderung, ethnische Zugehörigkeit, Geschlecht, Religion und Weltanschauung sowie sexuielle Orientierung. Beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen besteht ein Diskriminierungsschutz auf Bundes- und Landesebene nur aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit/Herkunft und des Geschlechts. Alle Bundesländer mit Ausnahme Niederösterreichs schützen in diesem Bereich auch aufgrund von Alter, Behinderung, Religion und Weltanschauung sowie sexueller Orientierung vor Diskriminierung. Auf Bundesebene gibt es außerhalb der Arbeitswelt keinen Diskriminierungsschutz aufgrund von Alter, Behinderung, Religion und Weltanschauung sowie sexueller Orientierung.

Die Gesetze unterscheiden zwischen folgenden Diskriminierungsformen:

Es handelt sich ebenfalls um Diskriminierung, wenn ArbeitgeberInnen und Vorgesetzte nicht gegen Belästigung, von der sie wissen, vorgehen.