Was ist Diskriminierung?
Diskriminierung wird in der Alltagssprache als nicht gerechtfertigte benachteiligende Unterscheidung zwischen einzelnen Menschen(gruppen) verstanden. Dieses Verständnis liegt auch dem rechtlichen Diskriminierungsbegriff zugrunde. Diskriminierung ist - gerade im Europarecht - in vielen Bereichen verboten.
Das Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsrecht bietet rechtlichen Schutz vor Diskriminierung aufgrund
- des Geschlechts,
- der ethnischen Zugehörigkeit/Herkunft,
- der Religion und Weltanschauung,
- einer Behinderung,
- der sexuellen Orientierung und
- des Alters
in der Arbeitswelt und beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen.
Aufgrund der bundesstaatlichen Struktur Österreichs gibt es etwa 30 Gesetze, die Diskriminierung verbieten.
Vereinfacht lässt sich sagen: Der Diskriminierungsschutz in der Arbeitswelt besteht für alle der oben genannten Diskriminierungsgründe, beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen flächendeckend nur aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit/Herkunft und des Geschlechts.
Die Gesetze unterscheiden zwischen folgenden Diskriminierungsformen:
- unmittelbare Diskriminierung
- mittelbare Diskriminierung
- Belästigung
- sexuelle Belästigung
- Anweisung zur Diskriminierung.
Es handelt sich ebenfalls um Diskriminierung, wenn ArbeitgeberInnen und Vorgesetzte nicht gegen Diskriminierung, von der sie wissen, vorgehen.

