Der Klagsverband fordert
- die Harmonisierung des Antidiskriminierungsrechts (auch Levelling Up oder Beseitigung der Hierachisierung genannt)
- die Ergänzung des Verfahrens vor der Gleichbehandlungskommission durch ein Schlichtungsverfahren nach Vorbild der Schlichtung gemäß Behindertengleichstellungsgesetz
- eine Verbandsklagsbefugnis, um gegen Diskriminierungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in Ankündigungen vorgehen zu können
- klare Kriterien zur Bemessung des Schadenersatzes, damit dieser – wie in den EU-Richtlinien vorgesehen – “wirksam, verhältnismäßig und abschreckend” ist
- Mindestschadenersatz in der Höhe von 1.000,- Euro auch für unmittelbare und mittelbare Diskriminierung
- Ausgestaltung der Verwaltungsstrafbestimmungen als Offizialdelikt
- die Ausdehnung der Zuständigkeit der Regionalstellen der Gleichbehandlungsanwaltschaft für alle darin gergelten Diskriminierungsgründe per Gesetz
- einen Anspruch auf Beseitigung von diskriminierenden Barrieren
- eine richtlinienkonforme Regelung der Beweislastverschiebung durch Übernahme aus den EU-Richtlinien

