Der Klagsverband fordert

  • die Harmonisierung des Antidiskriminierungsrechts (auch Levelling Up oder Beseitigung der Hierachisierung genannt)
  • die Ergänzung des Verfahrens vor der Gleichbehandlungskommission durch ein Schlichtungsverfahren nach Vorbild der Schlichtung gemäß Behindertengleichstellungsgesetz
  • eine Verbandsklagsbefugnis, um gegen Diskriminierungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder in Ankündigungen vorgehen zu können
  • klare Kriterien zur Bemessung des Schadenersatzes, damit dieser – wie in den EU-Richtlinien vorgesehen – “wirksam, verhältnismäßig und abschreckend” ist
  • Mindestschadenersatz in der Höhe von 1.000,- Euro auch für unmittelbare und mittelbare Diskriminierung
  • Ausgestaltung der Verwaltungsstrafbestimmungen als Offizialdelikt
  • die Ausdehnung der Zuständigkeit der Regionalstellen der Gleichbehandlungsanwaltschaft für alle darin gergelten Diskriminierungsgründe per Gesetz
  • einen Anspruch auf Beseitigung von diskriminierenden Barrieren
  • eine richtlinienkonforme Regelung der Beweislastverschiebung durch Übernahme aus den EU-Richtlinien