Mitglied werden
Ordentliche Mitglieder können nur Organisationen sein, die durch bestimmte VertreterInnen ihr Stimmrecht ausüben. Diese Organisationen müssen sich schon bisher mit der Bekämpfung von Diskriminierung beschäftigt haben und sollten einen Hinweis darauf in ihren Statuten (Vereinszweck) haben. Ordentliche Mitglieder sind in der Generalversammlung stimmberechtigt.
Die Aufnahmegebühr beträgt 300 Euro, der jährliche Beitrag 100 Euro. (Für Organisationen, deren Budget das deutlich überfordert, ist eine abweichende Regelung möglich).
Einzelpersonen können außerordentliche Mitglieder werden. Außerordentliche Mitglieder unterstützen den Verband durch ihr Wissen, ihre Kontakte oder durch finanzielle Zuschüsse. In der Generalversammlung haben sie keine Stimme.
Wie erfolgt nun konkret der Beitritt?
Sie senden uns folgende Unterlagen:
- Anschreiben mit dem Antrag auf Beitritt (kurze Erklärung der Beweggründe), vereinsmäßig gezeichnet.
- Auszug aus den Statuten oder Belege für bisherige Befassung mit der Bekämpfung von Diskriminierungen
An:
Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern
Luftbadgasse 14-16
1060 Wien
Die Aufnahme erfolgt durch schriftliche Entscheidung des Vorstandes.

