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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

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Aktuelle Seite: Startseite / Über uns / Jahresberichte / Jahresberichte bis 2020 / Jahresbericht 2015 / Rechtsdurchsetzung

Rechtsdurchsetzung

Gerichtsverfahren_2004-2015Neue Klagen

„Diese Wohnung ist nicht mehr frei“: Unsere Klägerin hat sich für eine freie Wohnung interessiert und beim Maklerbüro angerufen.  Dort wurde ihr gesagt, dass die Wohnung schon vergeben sei. Die Klägerin hat allerdings schon öfter schlechte Erfahrungen gemacht und deshalb ihre Kollegin, die in akzentfreiem Deutsch spricht, gebeten, auch beim Maklerbüro anzurufen. Als die Kollegin das fünf Minuten später gemacht hat, war die Wohnung zu haben.

Der Klagsverband hat eine Klage wegen rassistischer Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen eingebracht. Wenn das Verfahren mit einem Urteil endet, wird dies die erste Entscheidung nach dem Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) sein, die rassistische Diskriminierung bei der Wohnungsvergabe thematisiert.

Aussichtsturm in Wien nicht barrierefrei: Beim Eislaufplatz vor dem Wiener Rathaus wurde 2015 ein Aussichtsturm aufgestellt. Der Turm verfügt zwar über eine Rampe und einen Lift, konnte aber von Rollstuhlfahrer_innen trotzdem nicht barrierefrei benützt werden. Für unseren Kläger haben wir eine Amtshaftungsklage gegen die Stadt Wien eingebracht, die den Turm trotz der mangelnden Barrierefreiheit bewilligt hat.

Abgeschlossene Verfahren

Kein Job für Muslimin mit Kopftuch

Neue Straßenbahn-Haltestellen ohne akustische Sprachausgabe

Laufende Verfahren aus den Vorjahren

Rassismus an der Diskotür: Rassistische Einlassverweigerung an der Tür von Clubs, Bars, Diskos oder anderen Lokalen gehört leider für viele Personen mit Migrationshintergrund zum Alltag. Der Klagsverband hat nun erstmals für eine Gruppe von acht Personen geklagt, die Probleme beim Einlass in einen Wiener Club hatten.

Drei junge Männer wurden vom Türsteher nicht hineingelassen, die anderen drei Freunde und zwei junge Frauen, die bereits im Club gewartet haben, mussten nach einer Diskussion mit dem Türsteher ebenfalls gehen. Das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) sieht einen Diskriminierungsschutz auch für Personen vor, die in einem Naheverhältnis zu einer diskriminierten Person stehen.


Fälle_nach_Diskriminierungsgründen

Ein Fall für den Klagsverband
Bei jeder Anfrage, die wir von unseren Mitgliedsvereinen weitergeleitet bekommen, muss abgeklärt werden, ob sich der Fall überhaupt für eine Klage eignet. In einem persönlichen Beratungsgespräch wird geklärt, ob ein Gerichtsverfahren sinnvoll ist. Der Klagsverband führt in erster Linie Musterverfahren.

Vor einem Verfahren muss eine Reihe von Fragen beantwortet werden: Welches Recht kommt zu Anwendung? Wie hoch ist das Prozesskostenrisiko? War erwartet sich die betroffene Person von einem Gerichtsverfahren? Eignet sich eine richterliche Entscheidung über den Einzelfall hinaus für die Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit des Klagsverbands und die Beratungspraxis seiner Mitgliedsorganisationen?

Diese Fragen werden von der Juristin des Klagsverbands geprüft. Sie spricht auch eine Empfehlung aus, ob es sinnvoll ist, ein Gerichtsverfahren zu führen oder nicht. Die letzte Entscheidung hat ein internes Gremium, der „Klagsausschuss“.

 

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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