Das Jahr 2017 ist für den Klagsverband mit einem großen Erfolg zu Ende gegangen: Der Nationalrat hat das Inklusionspaket beschlossen und damit auch das Verbandsklagerecht für den Klagsverband.
Dieses Rechtsinstrument macht es möglich, diskriminierende Bestimmungen und Barrieren für ganze Personengruppen einzuklagen. Bisher konnte ausschließlich der Österreichische Behindertenrat (vorher: Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation) von diesem Instrument Gebrauch machen. Nun sind auch der Klagsverband und der österreichische Behindertenanwalt befähigt, Verbandsklagen zu machen. Bei Kapitalgesellschaften ab einer bestimmten Größe wird es in Zukunft möglich sein, die Verbandsklage auf Beseitigung und Unterlassung zu führen.
Mit der neuen Regelung wurde auch beschlossen, dass die Zustimmung des Behindertenbeirats zu einer Verbandsklage nicht mehr notwendig ist.
In der Vergangenheit hat es in Österreich noch keine Verbandsklage nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) gegeben. Das könnte sich nun ändern, der Klagsverband hat großes Interesse, diese neue Möglichkeit im Sinne der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen wahrzunehmen.