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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

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Aktuelle Seite: Startseite / Über uns / Jahresberichte / Jahresberichte bis 2020 / Jahresbericht 2017 / Rechtsdurchsetzung

Rechtsdurchsetzung

Neue Klagen

Gerichtsverfahren 2004_2017Rollstuhlplatz in Wiener Bussen nicht verfügbar: Der Klagsverband unterstützt die Klage eines Rollstuhlfahrers gegen die Wiener Linien. Dabei geht es um die Rollstuhlplätze in Wiener Bussen. Der Rollstuhlfahrer kann oft nicht mit dem Bus fahren, weil der Rollstuhlplatz schon von einem Kinderwagen besetzt ist. Er ist allerdings der Meinung, dass ihn die Wiener Linien befördern müssen, wenn noch kein Rollstuhl im Bus ist.

Die Klage zu diesem Fall ist eingebracht, noch hat keine mündliche Verhandlung stattgefunden. Dieser Fall wurde von unserem Mitgliedsverein BIZEPS an uns herangetragen.

Türkische Staatsbürgerin erhält keine Wohnbeihilfe in OÖ: Dieser Fall wurde 2017 schon einmal zugunsten unserer Klägerin entschieden. Nun ist sie wieder zur Beratung bei migrare gekommen, weil das Land Oberösterreich ihren Antrag auf Wohnbeihilfe erneut abgelehnt hat, obwohl sich ihre Lebens- und Einkommensverhältnisse nicht geändert haben.

Das Gericht hatte im ersten Verfahren in zweiter Instanz eine Diskriminierung bestätigt, weil nur Personen, die nichtösterreichische Staatsbürger_innen oder EU/EWR-Bürger_innen sind, mehr Beschäftigungszeiten nachweisen müssen.

Abgeschlossene Verfahren

Rassistische Beschimpfung in der Hotelküche: 1.500 Euro Schadenersatz hat das Oberlandesgericht Innsbruck einem brasilianischen Staatsbürger zugesprochen, der von seinem Arbeitskollegen in einem Innsbrucker Hotel rassistisch beschimpft wurde.

Der Kläger arbeitete zum Zeitpunkt des Vorfalls in dem Hotel als Frühstückskellner. Im Juni 2015 bestellt er beim Sous-Chef in der Küche ein Frühstücksei und wird daraufhin von diesem mit dem N-Wort beschimpft. Der Kläger wendet sich an seinen Vorgesetzten und bittet, nicht mehr in einer Schicht mit dem Sous-Chef arbeiten zu müssen. Nachdem der Vorgesetzte seiner Bitte nicht nachkommt, sieht er sich gezwungen zu kündigen.

Nach dieser rassistischen Demütigung am Arbeitsplatz bringt der Klagsverband für den Kläger im Juli 2016 eine Klage gegen den ehemaligen Arbeitskollegen ein. Der Kläger wurde von unserem Mitgliedsverein TIGRA beraten, der uns den Fall zur Rechtsdurchsetzung weitergeleitet hat.

Die Entscheidung des Gerichts kann als richtungsweisend betrachtet werden, weil klargestellt wurde, dass auch eine einmalige rassistische Belästigung gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen kann.

Keine Erfrischung für Rollstuhlfahrer: In diesem Fall ist es nicht zur Verhandlung gekommen, weil die Besitzerin des Eissalons den geforderten Schadenersatz von 1.000 Euro bezahlt hat. Der Kläger, ein Wiener Rollstuhlfahrer, hatte sich nach einer Beratung bei BIZEPS und einer gescheiterten Schlichtung entschieden, die Besitzerin des Eissalons zu klagen, weil das Lokal nicht barrierefrei ist.

Ein Jahr später stellte sich bei einem Lokalaugenschein heraus, dass es inzwischen zwar eine Klingel beim Eissalon gibt aber immer noch keinen barrierefreien Zugang, den Rollstuhlfahrer_innen selbstständig benützen könnten.

Wiener Aussichtsturm nicht barrierefrei: Dieser Rechtsstreit mit der Stadt Wien wurde außergerichtlich beendet. Der City-Skyliner, ein Aussichtsturm beim Eislaufplatz vor dem Wiener Rathaus, war nicht barrierefrei zugänglich.

Nach einer Beratung beim Verein BIZEPS hat ein Rollstuhlfahrer mit Unterstützung des Klagsverbands eine Amtshaftungsklage eingebracht, weil die Stadt den Aussichtsturm genehmigt hatte, obwohl die Rampe mit dem Rollstuhl nicht befahrbar war. Die Stadt Wien war schlussendlich zu einer außergerichtlichen Einigung bereit und zahlte vor Beginn des Verfahrens und während des Verfahrens jeweils 500 Euro an den Kläger.

Ein Fall für den Klagsverband


Bei jeder Anfrage, die wir von unseren Mitgliedsvereinen weitergeleitet bekommen, muss abgeklärt werden, ob sich der Fall überhaupt für eine Klage eignet. In einem persönlichen Beratungsgespräch wird geklärt, ob ein Gerichtsverfahren sinnvoll ist.

Der Klagsverband führt in erster Linie Musterverfahren. Vor einem Verfahren muss eine Reihe von Fragen beantwortet werden: Welches Recht kommt zur Anwendung? Wie hoch ist das Prozesskostenrisiko? Was erwartet sich die betroffene Person von einem Gerichtsverfahren? Eignet sich eine richterliche Entscheidung über den Einzelfall hinaus für die Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit des Klagsverbands und die Beratungspraxis seiner Mitgliedsorganisationen?

Diese Fragen werden von der Juristin des Klagsverbands geprüft. Sie spricht auch eine Empfehlung aus, ob es sinnvoll ist, ein Gerichtsverfahren zu führen oder nicht. Die letzte Entscheidung hat ein internes Gremium, der „Klagsausschuss“.

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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