Gesetze können Diskriminierung bekämpfen, aber auch bewirken. Mit seinen Stellungnahmen partizipiert der Klagsverband aktiv an politischen Prozessen und versucht, die Gesetzgebung im Sinne umfassender Gleichstellungs- und Antidiskriminierungspolitik zu beeinflussen.
Die besondere Stärke des Klagsverbands in diesem Bereich liegt darin, Diskriminierungsaspekte auch in Gesetzen zu erkennen, die nicht vordergründig der Gleichstellungsgesetzgebung zuzuordnen sind.
In den vergangenen Jahren haben wir auch vermehrt mit Schattenberichten zu internationalen Konventionen und Monitoringprozessen einen Beitrag zur Entwicklung menschenrechtlicher Standards geleistet.
2017 haben wir folgende Stellungnahmen abgegeben:
- Stellungnahme zum Oö. Wohnbauförderungsgesetz
- Stellungnahme zum Tiroler Antidiskriminierungsgesetz 2005
- Stellungnahme zum EGVG (Einführungsgesetz zu den Verwaltungsstrafgesetzen) und zum Verwaltungsstrafgesetz
- Stellungnahme zum Kärntner Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz
- Stellungnahme zum Burgenländischen Veranstaltungsgesetz
- Stellungnahme zum Integrations- und Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz
- Stellungnahme zur Kärntner Landesverfassung
- Stellungnahme zum Oö. Sexualdienstleistungsgesetz
- Stellungnahme zum Oö. Antidiskriminierungsgesetz
- Stellungnahme zum Wiener Fischereigesetz
- Stellungnahme zum Kärntner Antidiskriminierungsgesetz
- Stellungnahme zum Kärntner Heimgesetz
- Stellungnahme zur Niederösterreichischen Bauordnung
CEDAW-Schattenbericht: Neben Stellungnahmen bieten auch Schattenberichte die Möglichkeit, die Umsetzung völkerrechtlicher Verträge zu kommentieren. 2017 hat der Klagserband begonnen, den NGO-Schattenbericht zur UN-Frauenrechtskonvention CEDAW (Convention on the Elimination of all forms of Discrimination Against Women) zu koordinieren.