Der Klagsverband diskutiert. In unserer Diskussions-Reihe haben wir uns 2018 intensiv mit der UN-Frauenrechtskonvention beschäftigt, aber auch das neue Rechtsmittel der Verbandsklage haben wir mit Expert_innen diskutiert
12. April 2018, Wien: Die Verbandsklage. Rechtsmittel mit Potential
mit Inputs von:
Hansjörg Hofer, Behindertenanwalt
Thomas Hirmke, Verein für Konsumenteninformation
Andrea Ludwig, Klagsverband
Eine Veranstaltung in Kooperation mit der Behindertenanwaltschaft
13. November Graz, Wien: #rechtehatsie on Tour: Die UN-Frauenrechtskonvention und die Situation in Österreich
mit Inputs von:
Petra Leschanz, Frauenservice Graz
Felice Gallé, Frauengesundheitszentrum
Andrea Ludwig, Klagsverband
Eine Veranstaltung in Kooperation mit dem Frauenservice Graz
(Auf dem Bild sind von links nach rechts zu sehen: Petra Leschanz, Felice Gallé und Andrea Ludwig)
26. November 2018, Linz: #rechtehatsie on Tour: Die UN-Frauenrechtskonvention und die Situation in Österreich
mit Inputs von:
Martina Maurer, Gewaltschutzzentrum
Luzenir Caixeta, maiz
Andrea Ludwig, Klagsverband
Die Diskussionen wurden von Daniela Almer moderiert.
Wir bedanken uns bei allen Kooperationspartner_innen für die Unterstützung!
(Auf dem Bild sind zu sehen von links nach rechts: Martina Maurer, Luzenir Caixeta und Andrea Ludwig)
Klagsverbands-Jahresklausur: Die jährliche Klausur des Klagsverbands hat von 17. bis 18. September 2018 in Wien stattgefunden. Zur Erinnerung: Die Klausur findet immer abwechselnd ein Jahr in Wien und ein Jahr in einem Bundesland statt.
(Auf dem Bild ist Klagsverbands-Präsident Dieter Schindlauer zu sehen.)
Der erste Halbtag der Klausur ist immer öffentlich, d.h., interessierte Personen und Organisationen, die noch nicht Mitglied im Klagsverbands-Netzwerk sind, können sich über die Arbeit des Verbands informieren.
Am zweiten Tag nehmen ausschließlich Mitgliedsvereine teil, um sich zu fachspezifischen Themen auszutauschen. Aufgrund der äußerst schwierigen Situation des Klagsverbands 2018 ist die Frage, wie die Zukunft des Klagsverbands aussieht und wie die finanzielle Basis abgesichert werden kann, im Mittelpunkt des Austausches gestanden.
Pressearbeit: Zur Medien- bzw. Pressearbeit gehört die Verbreitung von Entscheidungen von Klagsverbands-Verfahren ebenso wie von Stellungnahmen und Kommentaren zu rechtspolitischen Fragen.
Presseaussendungen 2018
Internetseite als Kommunikationsplattform: Im Newsbereich von www.klagsverband.at erscheint durchschnittlich ein bis zweimal in der Woche ein neuer Artikel, der sich mit Rechtssprechung, Rechtspolitik oder Gleichstellungsthemen beschäftigt.
Klagsverbands-Info-Mail: Dieses Service ist neu: mindestens viermal im Jahr erhalten alle Personen, die zuvor den Klagsverbands-Alert abonniert hatten, eine umfassende Zusammenstellung relevanter Neuigkeiten und ein Update über die Aktivitäten des Klagsverbands. Der Klagsverbands-Alert wurde zugunsten des Info-Mails eingestellt.
Klagsverbands-Newsletter: Den Newsletter erhalten sämtliche Mitgliedsvereine des Klagsverbands. Der Newsletter beinhaltet auch Informationen, die ausschließlich für die Mitgliedsvereine bestimmt sind zum Beispiel informieren wir im Newsletter über laufende Verfahren.
Soziale Medien: Auf Facebook ist der Klagsverband unter klagsverband.mit.recht.gegen.diskriminierung zu finden, auf twitter können unsere Beiträge unter @klagsverband gelesen werden. Die Bedeutung von Social Media wird auch für den Klagsverband immer größer. Viele aktuelle Informationen lassen sich über facebook und twitter schnell an eine relevante Zielgruppe verteilen.
Durch den verstärkten Einsatz von sozialen Medien hat sich auch der Arbeitsaufwand in diesem Bereich merklich erhöht.
Anfragen: Zur Öffentlichkeitsarbeit zählt auch die Beantwortung von vielen Anfragen rund um die Themen Gleichstellung, Antidiskriminierung und Vielfalt. Dabei stellt der Klagsverband seine Erfahrung und Expertise für Studierende, Forscher_innen, Mitarbeiter_innen von öffentlichen Einrichtungen oder politischen Parteien und interessierte Einzelpersonen zur Verfügung.
Besonders die Weitergabe der Erfahrungen bei der Rechtsdurchsetzung für nationale und EU-weite Studien ist für die Nachhaltigkeit der Verfahrensergebnisse und die politische Debatte über die Verbesserung des Rechtsrahmens wichtig.