*angegeben ist die Anzahl der Klagen, die in dem jeweiligen Jahr neu eingebracht wurden.
Novelle Straßenbahnverordnung:
umfassende Barrierefreiheit in Straßenbahnen nach UN-Individualbeschwerde
Diesem Erfolg ist ein jahrelanger Rechtsstreit vorausgegangen: Der Klagsverband hat einen blinden Linzer vor Gericht unterstützt, der die Linz Linien wegen mangelnder Barrierefreiheit geklagt hat.
In Linz wurden neue Stationen einer Straßenbahnlinie nicht mehr mit akustischer Sprachausgabe ausgestattet. Für den Kläger eine klare Verletzung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes.
Das Bezirks- und das Landesgericht in Linz konnten hier jedoch keine Diskriminierung erkennen und haben die Klage in zwei Instanzen abgewiesen. Die Begründung dafür war teilweise abenteuerlich: Der betroffene Fahrgast könne sich ja vor Fahrtantritt alle Informationen aus dem Internet holen.
Damit war der Weg frei für eine Individualbeschwerde nach der UN-Behindertenrechtskonvention: Nachdem alle innerstaatlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind, ist es möglich, eine Menschenrechtsverletzung durch den Staat Österreich bei der UNO zu melden.
Die UNO hat ausführlich auf die Beschwerde geantwortet und der Republik Österreich empfohlen, für umfassende Barrierefreiheit in öffentlichen Verkehrsmitteln zu sorgen. Angesprochen wird dabei nicht nur bauliche, sondern auch kommunikative Barrierefreiheit für Personen mit Sinnesbeeinträchtigung.
Bereits 2012 hat der Klagsverband das erste innerstaatliche Verfahren angestrengt, 2015 hat die UNO die Individualbeschwerde beantwortet und umfangreiche Empfehlungen an die Republik Österreich ausgesprochen, im Juni 2018 war es dann endlich soweit: die Straßenbahnverordnung wurde novelliert, neue Straßenbahnen müssen nun umfassend barrierefrei sein.
Neue Klagen
OÖ: Türkischer Staatsbürger kann formale Anforderungen für den Nachweis der Deutschkenntnisse nicht erfüllen: Dieses Gerichtsverfahren beschäftigt sich erneut mit der Oberösterreichischen Wohnbeihilfe. Nachdem der Klagsverband das Land Oberösterreich bereits zweimal erfolgreich geklagt hat, haben wir erneut eine Klage wegen der Wohnbeihilfe eingebracht. Diesmal geht es nicht um den Nachweis von Erwerbszeiten, sondern um Deutschkenntnisse.
Seit dem Jahr 2018 müssen nicht-österreichische Staatsbürger_innen in Oberösterreich mit einem Zertifikat nachweisen, dass sie die deutsche Sprache beherrschen. Für viele Personen ist das schwierig: Auch wenn die Betroffenen einen Deutschkurs machen, dauert es bis zu einem Jahr oder länger bis sie das verlangte Zertifikat erhalten. Somit werden Personen aus Drittstaaten wieder benachteiligt. Dieser Fall wurde von unserem Mitgliedsverein migrare an uns herangetragen.
Abgeschlossene Verfahren
Rollstuhlplatz in Wiener Bussen nicht verfügbar: Der Klagsverband hat die Klage eines Rollstuhlfahrers gegen die Wiener Linien unterstützt. Dabei geht es um die Rollstuhlplätze in Wiener Bussen. Der Rollstuhlfahrer kann oft nicht mit dem Bus fahren, weil der Rolltuhlplatz schon von einem Kinderwagen besetzt ist. Er ist allerdings der Meinung, dass ihn die Wiener Linien befördern müssen, wenn noch kein Rollstuhl im Bus ist. Der Fall wurde von unserem Mitgliedsverein BIZEPS an den Klagsverband weitergeleitet.
Das Verfahren ist bereits abgeschlossen, das Gericht hat entschieden, dass es sich hier um eine Diskriminierung nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz handelt. Die Begründung: Die Plätze könnten von Personen mit Kinderwägen und Rollstuhlfahrer_innen gleichermaßen genutzt werden.
Türkische Staatsbürgerin erhält keine Wohnbeihilfe in OÖ: Dieser Fall wurde 2017 schon einmal zugunsten unserer Klägerin entschieden. Nun ist die Alleinerzieherin wieder zur Beratung bei migrare gekommen, weil das Land Oberösterreich ihren Antrag auf Wohnbeihilfe erneut abgelehnt hat, obwohl sich ihre Lebens- und Einkommensverhältnisse nicht geändert haben. Das Gericht hatte im ersten Verfahren in zweiter Instanz eine Diskriminierung bestätigt, weil nur Personen, die nichtösterreichische Staatsbürger_innen oder EU/EWR-Bürger_innen sind, mehr Beschäftigungszeiten nachweisen müssen.
Der Klagsverband hat das Land Oberösterreich nun erneut geklagt und wieder hat das Landesgericht Linz der Klage in zweiter Instanz stattegegeben. Zum zweiten Mal innerhalb von zwei Jahren hat das Gericht somit klargestellt, dass Drittstaatsangehörige gleichgestellt werden müssen und dass es sich um eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts (die Klägerin ist Alleinerzieherin) und der ethnischen Zugehörigkeit handelt.
Erfolgreiche Verbands-Schlichtung mit der Post: Neue Briefkästen der österreichischen Post sorgten vergangenes Jahr für Verärgerung bei Menschen mit Behinderung. Der Briefschlitz war in einer Höhe angebraucht, die zum Beispiel mit dem Rollstuhl nicht erreichbar ist. Im Rahmen einer erfolgreichen Schlichtung hat die Post zugesagt, diese Briefkästen in Zukunft nicht mehr aufzustellen. Mit diesem Ergebnis konnte eine Verbandsklage abgewendet werden. Unser Mitgliedsverein BIZEPS hat sich mit diesem Fall an uns gewandt.
Der Klagsverband hat seit 2018 die Befugnis eine Verbandsklage nach dem Behindertengleichstellungsrecht zu machen. Mit diesem Rechtsinstrument kann eine Klage für eine Personengruppe, die von einer diskriminierenden Maßnahme betroffen ist, eingebracht werden. Im Gegensatz zur Verbandsklage sieht das Behindertengleichstellungsrecht in der Regel vor, dass Einzelpersonen auf Schadenersatz klagen müssen.
Ein Fall für den Klagsverband
Bei jeder Anfrage, die wir von unseren Mitgliedsvereinen weitergeleitet bekommen, muss geprüft werden, ob sich der Fall überhaupt für eine Klage eignet. In einem persönlichen Beratungsgespräch wird geklärt, ob ein Gerichtsverfahren sinnvoll ist.
Der Klagsverband führt in erster Linie Musterverfahren. Vor einem Verfahren muss eine Reihe von Fragen beantwortet werden: Welches Recht kommt zur Anwendung? Wie hoch ist das Prozesskostenrisiko? Was erwartet sich die betroffene Person von einem Gerichtsverfahren? Eigent sich eine richterliche Entscheidung über den Einzelfall hinaus für die Sensibilisierungs- und Aufklärungsarbeit des Klagsverbands und die Beratungspraxis seiner Mitgliedsorganisationen?
Diese Fragen werden von der Juristin des Klagsverbands geprüft. Sie spricht auch eine Empfehlung aus, ob es sinnvoll ist, ein Gerichtsverfahren zu führen oder nicht. Die letzte Entscheidung hat ein internes Gremium, der „Klagsausschuss“.