Der designierte Bürgermeister von Wels hat am Wochenende über die Medien angekündigt, Sozialleistungen für Nicht-EU-BürgerInnen zu streichen. Das könnte jedoch den Antidiskriminierungsgesetzen widersprechen. Maßgeblich sind das österreichische Gleichbehandlungsgesetz und die entsprechenden EU-Richtlinien (RL 2003/109/EG und 2011/95/EU). Die Tageszeitung Der Standard hat den Generalsekretär des Klagsverbands Volker Frey zu den rechtlichen Aspekten dieser Ankündigung befragt. Folgen Sie diesem Link, um den Artikel im Standard zu lesen.
Klares Signal gegen Ausschluss von Drittstaatsangehörigen
Der Klagsverband hat in jüngster Zeit bereits zweimal erfolgreich geklagt, weil sogenannte Drittstaatsangehörige von Sozialleistungen der Länder ausgeschlossen wurden.
Tiroler Schulstarthilfe auch für Drittstaatsangehörige
Lesen Sie hier, wie die Gerichte entschieden haben, weil ein kroatischer Staatsbürger in Tirol keine Schulstarthilfe für seinen Sohn erhalten hat. Zum Zeitpunkt der Klage war Kroatien noch nicht Mitglied der EU.
Die Vergabe-Richtlinien für die Tiroler Schulstarthilfe wurden in der Folge geändert. Folgen Sie diesem Link, um unsere Presseaussendung dazu zu lesen.
Pendlerhilfe in Niederösterreich: Wohnsitz ist maßgeblich
In Niederösterreich hat der Klagsverband für einen türkischen Staatsbürger geklagt, der keinen Anspruch auf die NÖ Pendlerhilfe hatte. Auch bei diesem Verfahren hat das Gericht entschieden, dass der Ausschluss von Drittstaatsangehörigen von dieser Landesleistung rechtswidrig ist. Lesen Sie die Entscheidung hier.
Auch in Niederösterreich wurden die Vergabe-Richtlinien daraufhin geändert, nachzulesen hier.