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Aktuelle Seite: Start / Service / Rechtsdurchsetzung

Rechtsdurchsetzung

ÖGS

Wie hilft Ihnen der Klagsverband bei Diskriminierung?

Bild mit Gerichtshammer

Der Klagsverband ist KEINE Erstberatungsstelle. Diese Aufgabe übernehmen unsere Mitgliedsorganisationen. Hier finden Sie eine Liste mit allen Mitgliedsorganisationen.

Wenn Sie diskriminiert oder benachteiligt wurden, kontaktieren Sie bitte eine unserer Mitgliedsorganisationen für eine Beratung. Wenn Sie im Lauf der Beratung keine außergerichtliche Lösung für Ihr Problem finden, können Sie den Gerichtsweg in Betracht ziehen. Ihre Beraterin oder Ihr Berater kann dann beim Klagsverband anfragen, ob wir das Gerichtsverfahren unterstützen können.

Wie ist der Ablauf?

Zuerst muss der Klagsverband den Sachverhalt beurteilen. Dazu sind folgende Fragen wichtig:

  • Handelt es sich bei Ihrem Fall um Diskriminierung nach dem österreichischen Antidiskriminierungsrecht?
  • Ist das Antidiskriminierungsrecht (Gleichbehandlungsgesetz, Behindertengleichstellungsrecht, einschlägige Länderrechte) anwendbar?
  • Wie hoch ist das Prozesskostenrisiko?
  • Wie können die Prozesskosten finanziert werden?
  • Handelt es sich um einen Präzedenzfall?

Klagsausschuss

Nach der Einschätzung des Büroteams entscheidet der Klagsausschuss. Das ist ein internes Gremium, das für eine objektive Auswahl der Fälle verantwortlich ist. Wenn der Klagsausschuss eine Klage befürwortet, unterstützen wir Ihren Fall. Wir begleiten Sie dann vom Einbringen der Klage bis zum rechtskräftigen Urteil. Wenn die Vertretung Anwält*innen vorbehalten ist, übernehmen unsere Vertrauensanwält*innen Ihren Fall.

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Landes Salzburg gefördert.

Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

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Klagsverband zur Durch­­setzung der Rechte von Diskriminierungs­opfern

Ziegelofengasse 33/2
1050 Wien

+43 1 961 05 85-13
info@klagsverband.at
klagsverband.at

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