Allgemein:
- die Harmonisierung des Antidiskriminierungsrechts („Levelling-up“) – gleicher Schutz vor Diskriminierung für alle Diskriminierungsmerkmale in den Bereichen Arbeitswelt, Güter und Dienstleistungen, Sozialschutz und Bildung
- klare Kriterien zur Bemessung des Schadenersatzes, die sich an EU-Richtlinien orientieren
- ein wirksamer und angemessener gesetzlicher Mindestschadenersatz bei Diskriminierung: 1.500 Euro für Belästigung und sexuelle Belästigung, 1.000 Euro für alle anderen Diskriminierungsformen
- ein ausdrückliches Verbot von Diskriminierungen aufgrund von Geschlechtsidentität, -ausdruck und -merkmale
- eine EU-richtlinienkonforme Regelung der Beweislastverschiebung
- Ausgestaltung der Verwaltungsstrafbestimmungen (Stellen- und Wohnungsinserate, EGVG) als Offizialdelikt und Anhebung der Verwaltungsstrafe auf eine Höhe, die Diskriminierungen wirksam verhindern kann
- Senkung der Gerichtsgebühren und des Prozesskostenrisikos in Diskriminierungsfällen für einen besseren Zugang zum Recht für Diskriminierungsbetroffene
Gleichbehandlungsgesetz:
- die Ergänzung des Verfahrens vor der Gleichbehandlungskommission durch ein Schlichtungsverfahren nach Vorbild der Schlichtung gemäß Behindertengleichstellungsgesetz
- ein Verbandsklagerecht mit Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch, um gegen alle Formen von Diskriminierungen, von denen mehrere Personen betroffen sind, wirksam vorgehen zu können
Behinderteneinstellungsgesetz:
- Verbot diskriminierender Stellenausschreibungen
Behindertengleichstellungsgesetz:
- einen Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung von diskriminierenden Barrieren
Stand: Februar 2024