Allgemein:
- die Harmonisierung des Antidiskriminierungsrechts (auch Levelling-up oder Beseitigung der Hierachisierung genannt)
- klare Kriterien zur Bemessung des Schadenersatzes, die sich an EU-Richtlinien orientieren
- immaterieller Mindestschadenersatz in Höhe von 1.000 Euro für alle Diskriminierungsformen
- Ausgestaltung der Verwaltungsstrafbestimmungen als Offizialdelikt und Anhebung der Verwaltungsstrafe auf eine Höhe, die Diskriminierungen wirksam verhindern kann
- Anhebung der 500 Euro-Höchstgrenze bei Einstellungsdiskriminierungen wegen Nichtberücksichtigung der Bewerbung auf 1.000 Euro
- eine richtlinienkonforme Regelung der Beweislastverschiebung durch Übernahme aus den EU-Richtlinien
Gleichbehandlungsgesetz:
- die Ergänzung des Verfahrens vor der Gleichbehandlungskommission durch ein Schlichtungsverfahren nach Vorbild der Schlichtung gemäß Behindertengleichstellungsgesetz
- eine Verbandsklagsbefugnis, um gegen Diskriminierungen, von denen mehrere Personen betroffen sind, vorgehen zu können
Behinderteneinstellungsgesetz:
- Verbot diskriminierender Stellenausschreibungen
Behindertengleichstellungsgesetz:
- einen Anspruch auf Beseitigung von diskriminierenden Barrieren
Stand: Dezember 2019