Auf europäischer Ebene sind im Verfahren der EGMR und der EuGH zuständig, auf nationaler Ebene die österreichischen Gerichte (Bezirksgericht, Landesgericht, Oberlandesgericht).
Der EGMR (Europäische Gerichtshof für Menschenrechte) in Straßburg bietet Einzelpersonen sowie Organisationen die Möglichkeit sich bei Verletzungen der europäischen Menschenrechtskonvention zu beschweren. Voraussetzung ist, dass der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft wurde.
Der EUGH (Europäische Gerichtshof) in Luxemburg ist zuständig für Urteile zur Einhaltung des Gemeinschaftsrechts in den einzelnen Mitgliedsstaaten.