Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern ist eine Nicht-Regierungsorganisation (NGO), die Opfer von Diskriminierung unterstützt, zu ihrem Recht zu kommen. Neben verschiedenen Service-Angeboten zu den Themen Antidiskriminierung und Gleichstellung bedeutet das auch die Unterstützung von Einzelpersonen vor Gericht in Musterverfahren. Der Klagsverband kann Verbandsklagen nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz einbringen.
Was macht der Klagsverband?

Klagsverband Theresa Hammer beim Festakt „20 Jahre Klagsverband“
- Der Klagsverband unterstützt Einzelpersonen vor Gericht im Rahmen von Musterprozessen.
- Der Klagsverband gibt Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen ab mit dem Ziel, die Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsgesetze in Österreich zu verbessern.
- Der Klagsverband dokumentiert und kommentiert relevante Gerichtsurteile.
- Der Klagsverband schult Berater*innen und alle, die sich privat oder beruflich dafür interessieren, zum Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsrecht.
- Der Klagsverband versorgt verschiedene Zielgruppen mit Informationen, um die Sensibilisierung für Gleichstellungsfragen in der Gesellschaft zu erhöhen.
- Für seine Mitgliedsorganisationen bietet der Klagsverband eine Reihe von Serviceleistungen an.
Die Geschichte des Klagsverbands

Der Klagsverband wurde 2004 von drei Vereinen gegründet: ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit, BIZEPS und Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien.
20 Jahre Klagsverband

2024 feierte der Klagsverband sein 20-jähriges Bestehen mit einem Festakt im Parlament auf Einladung der Zweiten Nationalratspräsidentin Doris Bures. Zahlreiche Vertreter*innen von Mitgliedsorganisationen, Wegbegleiter*innen des Klagsverbands und Politiker*innen sind der Einladung gefolgt.
Einmal mehr positionierte der Klagsverband in diesem feierlichen Rahmen seine rechtspolitischen Forderungen für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft.
Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für den Klagsverband sind unter anderem das österreichische Gleichbehandlungsgesetz (GlBG), die Antidiskriminierungsgesetze der Länder sowie das Behindertengleichstellungsrecht. Dazu gehören das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) und das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinStG). Das Diskriminierungs-Verbot ist in Österreich in Bundes- und Landesgesetzen geregelt. Eine Übersicht über diese Gesetze finden Sie auf dieser Seite.
Gemäß § 13 des Bundes-Behindertengleichstellungsgsetzes kann der Klagsverband Verbandsklagen führen.
Bitte beachten Sie: Der Klagsverband ist KEINE Beratungsstelle. Wenn Sie diskriminiert oder benachteiligt wurden, wenden Sie sich bitte an einen unserer Mitgliedsvereine. Derzeit sind folgende Mitgliedsvereine beim Klagsverband aktiv. Sie beraten Personen, die sich diskriminiert fühlen und geben die Fälle – falls erwünscht – an den Klagsverband weiter.
Der Klagsverband ist Mitglied der Fundamental Rights Platform der Europäischen Grundrechteagentur FRA.