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Klagsverband

zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

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Aktuelle Seite: Start / Über uns

Über uns

Auf dem Bild ist das Zeichen für Österreichische Gebärdensprache zu sehen: 2 Hände

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern ist eine Nicht-Regierungsorganisation (NGO), die Opfer von Diskriminierung unterstützt, zu ihrem Recht zu kommen. Neben verschiedenen Service-Angeboten zu den Themen Antidiskriminierung und Gleichstellung bedeutet das auch die Unterstützung von Einzelpersonen vor Gericht in Musterverfahren. Der Klagsverband kann Verbandsklagen nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz einbringen.

Was macht der Klagsverband?

Keynote. Geschäftsführerin und Leiterin der Rechtsdurchsetzung,
Klagsverband Theresa Hammer beim Festakt „20 Jahre Klagsverband“
  • Der Klagsverband unterstützt Einzelpersonen vor Gericht im Rahmen von Musterprozessen.
  • Der Klagsverband gibt Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen ab mit dem Ziel, die Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsgesetze in Österreich zu verbessern.
  • Der Klagsverband dokumentiert und kommentiert relevante Gerichtsurteile.
  • Der Klagsverband schult Berater*innen und alle, die sich privat oder beruflich dafür interessieren, zum Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsrecht.
  • Der Klagsverband versorgt verschiedene Zielgruppen mit Informationen, um die Sensibilisierung für Gleichstellungsfragen in der Gesellschaft zu erhöhen.
  • Für seine Mitgliedsorganisationen bietet der Klagsverband eine Reihe von Serviceleistungen an.

Die Geschichte des Klagsverbands

Auf dem Foto sind Matin Ladstätter, Kurt Krickler, Birgit Weiss und Dieter Schindlauer bei der Gründung des Klagsverbands 2004 zu sehen.
Auf dem Foto sind Martin Ladstätter, Kurt Krickler, Birgit Weyss und Dieter Schindlauer bei der Gründung des Klagsverbands 2004 zu sehen.

Der Klagsverband wurde 2004 von drei Vereinen gegründet: ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit, BIZEPS und Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien.

20 Jahre Klagsverband

Gruppenfoto von Vertreter*innen von Mitgliedsorganisationen, Mitarbeiter*innen und Vorstand des Klagsverbands mit der Zweiten Nationalratspräsidentin Doris Bures (5. von rechts)

2024 feierte der Klagsverband sein 20-jähriges Bestehen mit einem Festakt im Parlament auf Einladung der Zweiten Nationalratspräsidentin Doris Bures. Zahlreiche Vertreter*innen von Mitgliedsorganisationen, Wegbegleiter*innen des Klagsverbands und Politiker*innen sind der Einladung gefolgt.

Einmal mehr positionierte der Klagsverband in diesem feierlichen Rahmen seine rechtspolitischen Forderungen für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen für den Klagsverband sind unter anderem das österreichische Gleichbehandlungsgesetz (GlBG), die Antidiskriminierungsgesetze der Länder sowie das Behindertengleichstellungsrecht. Dazu gehören das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) und das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinStG). Das Diskriminierungs-Verbot ist in Österreich in Bundes- und Landesgesetzen geregelt. Eine Übersicht über diese Gesetze finden Sie auf dieser Seite.

Gemäß § 13 des Bundes-Behindertengleichstellungsgsetzes kann der Klagsverband Verbandsklagen führen.

Bitte beachten Sie: Der Klagsverband ist KEINE Beratungsstelle. Wenn Sie diskriminiert oder benachteiligt wurden, wenden Sie sich bitte an einen unserer Mitgliedsvereine. Derzeit sind folgende Mitgliedsvereine beim Klagsverband aktiv. Sie beraten Personen, die sich diskriminiert fühlen und geben die Fälle – falls erwünscht – an den Klagsverband weiter.

Der Klagsverband ist Mitglied der Fundamental Rights Platform der Europäischen Grundrechteagentur FRA.

Die Statuten zum Herunterladen (pdf)

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz und des Landes Salzburg gefördert.

Buneskanzleramt
Bundesministerium für Justiz
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

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Klagsverband zur Durch­­setzung der Rechte von Diskriminierungs­opfern

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