Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern ist eine Nicht-Regierungsorganisation (NGO), die Opfer von Diskriminierung unterstützt, zu ihrem Recht zu kommen. Neben verschiedenen Service-Angeboten zu den Themen Antidiskriminierung und Gleichstellung für die Mitgliedsorganisationen bedeutet das auch die Unterstützung von Einzelpersonen vor Gericht in strategisch wichtigen Musterverfahren. Der Klagsverband kann Verbandsklagen nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz einbringen.

Was macht der Klagsverband?
- Der Klagsverband unterstützt im Rahmen von Musterverfahren Einzelpersonen vor Gericht und teilweise in den vorgelagerten Verfahren (Schlichtungen, Gleichbehandlungskommissionen).
- Der Klagsverband bringt seine antidiskriminierungsrechtliche Expertise in Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen ein.
- Der Klagsverband setzt sich für eine Verbesserung der Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsgesetze in Österreich ein.
- Der Klagsverband dokumentiert und kommentiert relevante Gerichtsurteile.
- Der Klagsverband schult Berater*innen, andere Interessierte und Multiplikator*innen zum Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsrecht.
- Der Klagsverband versorgt verschiedene Zielgruppen mit Informationen, um die Sensibilisierung für Gleichstellungsfragen in der Gesellschaft zu erhöhen.
- Der Klagsverband orientiert sich in seiner Arbeit an den Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetzen, die sieben Merkmale kennen, nach denen Personen nicht diskriminiert werden dürfen: Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion und Weltanschauung, sexuelle Orientierung, Alter und Behinderung.
Die Geschichte des Klagsverbands
Der Klagsverband wurde 2004 von drei Vereinen gegründet: ZARA – Zivilcourage und Anti-Rassismus-Arbeit, BIZEPS und Homosexuellen Initiative (HOSI) Wien. Seither ist der Klagsverband stetig gewachsen und hat aktuell mehr als 70 Mitgliedsorganisationen.

20 Jahre Klagsverband
2024 feierte der Klagsverband sein 20-jähriges Bestehen mit einem Festakt im Parlament auf Einladung der Zweiten Nationalratspräsidentin Doris Bures. Zahlreiche Vertreter*innen von Mitgliedsorganisationen, Wegbegleiter*innen des Klagsverbands und Politiker*innen sind der Einladung gefolgt.
Einmal mehr positionierte der Klagsverband in diesem feierlichen Rahmen seine rechtspolitischen Forderungen für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft.

Gesetzliche Grundlagen
Die gesetzlichen Grundlagen für den Klagsverband sind unter anderem das österreichische Gleichbehandlungsgesetz (GlBG), die Antidiskriminierungsgesetze der Länder sowie das Behindertengleichstellungsrecht. Dazu gehören das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) und das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinStG). Das Diskriminierungs-Verbot ist in Österreich in Bundes- und Landesgesetzen geregelt. Eine Übersicht über diese Gesetze finden Sie auf dieser Seite.
Gemäß § 13 des Bundes-Behindertengleichstellungsgsetzes kann der Klagsverband Verbandsklagen führen.
Bitte beachten Sie: Der Klagsverband ist KEINE Erstberatungsstelle. Wenn Sie diskriminiert oder benachteiligt wurden, wenden Sie sich bitte an eine unserer Mitgliedsorganisationen. Sie beraten Personen, die sich diskriminiert fühlen und geben geeignete Fälle – falls erwünscht – an den Klagsverband weiter.
Der Klagsverband ist Mitglied der Fundamental Rights Platform der Europäischen Grundrechteagentur FRA.


