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Aktuelle Seite: Startseite / News / Wohnungsvergabe in Oö.: MigrantInnen dürfen nicht Menschen zweiter Klasse sein!

Wohnungsvergabe in Oö.: MigrantInnen dürfen nicht Menschen zweiter Klasse sein!

20. Mai 2014 // von Klagsverband

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer,
sehr geehrter Herr Landtagspräsident KommR Viktor Sigl,

Sie haben sich bisher in der Debatte um die jüngst erlassenen neuen Vergaberichtlinien von Landesrat Dr. Haimbuchner, die Deutschkenntnisse beim Zugang zu Wohnbauförderung gemäß § 7 Abs. 2 Oö. Wohnbauförderungsgesetz verlangen, nicht öffentlich zu Wort gemeldet.

Das ist verwunderlich, da diese Debatte ja eine lange Vorgeschicht hat und der Oö. Landtag einen ähnlichen Antrag der FPÖ auf Änderung des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes bereits 2012 abgelehnt hat. Die neuen Vergaberichtlinien verstoßen – genauso wie der ursprüngliche Gesetzesentwurf – gegen die Gleichbehandlungsgebote des EU-Rechts.

Wenn Drittstaatsangehörige einen Status als langfristig Aufenthaltsberechtigte bzw. als anerkannte Flüchtlinge haben, sind sie beim Zugang zu Wohnraum und Wohnbauförderung gleich zu behandeln wie österreichische StaatsbürgerInnen.Die zusätzliche Verpflichtung, Deutschkenntnisse nachzuweisen, verletzt dieses Gleichbehandlungsgebot. Außerdem spricht diese Regelung eine klare Sprache: MigrantInnen sind in Oberösterreich Menschen zweiter Klasse!

Wir fordern Sie daher auf, dieser Verletzung von EU-Recht und dieser rassistischen Ausgrenzung ein Ende zu setzen!

Mit freundlichen Grüßen

MMag. Volker Frey
Generalsekretär

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