Können sich auch Scientology-AnhängerInnen auf den Diskriminierungsschutz aufgrund der Religion berufen, wenn sie deswegen in der Arbeitswelt benachteiligt werden?
Scientology zählt in Österreich weder zu den gesetzlich anerkannten Kirchen, den Religionsgesellschaften noch zu den staatlich eingetragenen religiösen Bekenntnisgemeinschaften.
Die Erläuternden Bemerkungen zum Gleichbehandlungsgesetz halten aber fest, dass Religion sich nicht auf Kirchen und anerkannte Religionsgemeinschaften beschränkt. Als Minimalerfordernis gelten ein Bekenntnis, Anleitungen für die Lebensführung und ein Kult.
Die Scientology Kirche Österreich ist ein eingetragener Verein, für die Mitglieder gilt das Gleichbehandlungsgesetz. Somit kann sich ein/e Scientology AnhängerIn auf den Diskriminierungsschutz auf Grund der Religion berufen, wenn er/sie deswegen in der Arbeitswelt benachteiligt wird.
(Aktueller Stand: 09.09.2010)