Service

Rechtliche Unterstützung bei Diskriminierung

Wenn Sie diskriminiert oder benachteiligt wurden, wenden Sie sich für eine Beratung an einen unserer Mitgliedsvereine. Sollten Sie keine außergerichtliche Lösung für Ihr Problem finden und sich für den Gerichtsweg entscheiden, können Sie sich nach Absprache mit Ihrem Berater/Ihrer Beraterin an den Klagsverband wenden.

Der Klagsverband ist keine typische Erstberatungsstelle. Diese Aufgabe übernehmen seine Mitgliedsvereine. Wenn keine außergerichtliche Lösung gelingt (oder wenn KlientInnen nach Beratung durch eine Mitgliedsorganisation eine gerichtliche Klärung anstreben) kann der Klagsverband von seinen Mitgliedsvereinen wegen Unterstützung eines Verfahrens angefragt werden. Dabei sind folgende Fragen zu berücksichtigen:

  • Handelt es sich um Diskriminierung?
  • Ist das Antidiskriminierungsrecht (Gleichbehandlungsgesetz, Behindertengleichstellungsrecht, einschlägige Länderrechte) anwendbar?
  • Wie hoch ist das Prozessrisiko – und kann es vom Klagsverband getragen werden?
  • Handelt es sich um einen Präzedenzfall?
  • Gibt es noch andere wichtige Gründe, um den Fall zu übernehmen?

Klagsausschuss

Nach dieser Einschätzung des Büroteams entscheidet der Klagsausschuss, ein internes Gremium, das für eine objektive Auswahl der Fälle verantwortlich ist. Wenn dieses eine Klage befürwortet, wird der Fall unterstützt. Das kann im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit durch direkte Vertretung oder Nebenintervention geschehen. Wo die Vertretung AnwältInnen vorbehalten ist, übernehmen diese die VertrauensanwältInnen des Klagsverbands.