Der Klagsverband ist KEINE Erstberatungsstelle. Diese Aufgabe übernehmen unsere Mitgliedsorganisationen. Hier finden Sie eine Liste mit allen Mitgliedsorganisationen.

Wie hilft Ihnen der Klagsverband bei Diskriminierung?
Wenn Sie diskriminiert oder benachteiligt wurden, kontaktieren Sie bitte eine unserer Mitgliedsorganisationen für eine Beratung. Dort kann man mit Ihnen besprechen, welche Lösungen möglich sind. Ein Gerichtsverfahren kann eine Möglichkeit sein. Unsere Mitgliedsorganisationen können beim Klagsverband anfragen, ob wir das Gerichtsverfahren unterstützen können. Der Klagsverband bringt aber nur strategisch ausgewählte Fälle von Diskriminierung zu Gericht.
Welche Verfahren führt der Klagsverband?
Der Klagsverband führt strategische Prozesse im Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsrecht. Das bedeutet, dass das Verfahren über den Einzelfall hinaus bedeutsam sein muss. In solchen Musterverfahren unterstützen wir diskriminierungsbetroffene Personen vor allem mit Klagen vor Gericht und fallweise in Schlichtungen oder sonstigen Verfahren. Dabei kann es zum Beispiel um die Klärung einer offenen Rechtsfrage, um ein bedeutsames Antidiskriminierungsthema oder darum gehen, erstmals ein Urteil zu einem Thema zu schaffen. Die Gerichtsurteile sollen die Gesetze und deren praktische Anwendung verbessern. Die Jurist*innen des Klagsverbands treffen daher eine erste rechtliche, strategische und finanzielle Einschätzung, ob ein Verfahren dafür geeignet ist. Danach entscheidet der Klagsausschuss des Klagsverbands, ob wir den Fall vor Gericht bringen. Dieser ist ein internes Gremium, das für eine objektive Auswahl der Fälle verantwortlich ist.

