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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

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Rechtsdurchsetzung

ÖGS

Wie hilft Ihnen der Klagsverband bei Diskriminierung?

Bild mit Gerichtshammer

Der Klagsverband ist KEINE Beratungsstelle. Diese Aufgabe übernehmen unsere Mitgliedsvereine. Die Liste mit allen Mitgliedsvereinen finden Sie hier.

Wenn Sie diskriminiert oder benachteiligt wurden, kontaktieren Sie bitte einen unserer Mitgliedsvereine für eine Beratung. Wenn Sie im Lauf der Beratung keine außergerichtliche Lösung für Ihr Problem finden, können Sie den Gerichtsweg in Betracht ziehen. Ihre Beraterin oder Ihr Berater kann dann beim Klagsverband anfragen, ob wir das Gerichtsverfahren unterstützen können.

Wie ist der Ablauf?

Zuerst muss der Klagsverband den Sachverhalt beurteilen. Dazu sind folgende Fragen wichtig:

  • Handelt es sich bei Ihrem Fall um Diskriminierung nach dem österreichischen Antidiskriminierungsrecht?
  • Ist das Antidiskriminierungsrecht (Gleichbehandlungsgesetz, Behindertengleichstellungsrecht, einschlägige Länderrechte) anwendbar?
  • Wie hoch ist das Prozesskostenrisiko?
  • Wie können die Prozesskosten finanziert werden?
  • Handelt es sich um einen Präzedenzfall?

Klagsausschuss

Nach der Einschätzung des Büroteams entscheidet der Klagsausschuss. Das ist ein internes Gremium, das für eine objektive Auswahl der Fälle verantwortlich ist. Wenn der Klagsausschuss eine Klage befürwortet, unterstützen wir Ihren Fall. Wir begleiten Sie dann vom Einbringen der Klage bis zum rechtskräftigen Urteil. Wenn die Vertretung Anwältinnen und Anwälten vorbehalten ist, übernehmen unsere Vertrauensanwältinnen und -anwälte Ihren Fall.

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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