Wie hilft Ihnen der Klagsverband bei Diskriminierung?
Der Klagsverband ist KEINE Erstberatungsstelle. Diese Aufgabe übernehmen unsere Mitgliedsorganisationen. Hier finden Sie eine Liste mit allen Mitgliedsorganisationen.
Wenn Sie diskriminiert oder benachteiligt wurden, kontaktieren Sie bitte eine unserer Mitgliedsorganisationen für eine Beratung. Wenn Sie im Lauf der Beratung keine außergerichtliche Lösung für Ihr Problem finden, können Sie den Gerichtsweg in Betracht ziehen. Ihre Beraterin oder Ihr Berater kann dann beim Klagsverband anfragen, ob wir das Gerichtsverfahren unterstützen können.
Wie ist der Ablauf?
Zuerst muss der Klagsverband den Sachverhalt beurteilen. Dazu sind folgende Fragen wichtig:
- Handelt es sich bei Ihrem Fall um Diskriminierung nach dem österreichischen Antidiskriminierungsrecht?
- Ist das Antidiskriminierungsrecht (Gleichbehandlungsgesetz, Behindertengleichstellungsrecht, einschlägige Länderrechte) anwendbar?
- Wie hoch ist das Prozesskostenrisiko?
- Wie können die Prozesskosten finanziert werden?
- Handelt es sich um einen Präzedenzfall?
Klagsausschuss
Nach der Einschätzung des Büroteams entscheidet der Klagsausschuss. Das ist ein internes Gremium, das für eine objektive Auswahl der Fälle verantwortlich ist. Wenn der Klagsausschuss eine Klage befürwortet, unterstützen wir Ihren Fall. Wir begleiten Sie dann vom Einbringen der Klage bis zum rechtskräftigen Urteil. Wenn die Vertretung Anwält*innen vorbehalten ist, übernehmen unsere Vertrauensanwält*innen Ihren Fall.