Nach einer Beschwerde eines blinden Linzers, der sich bei der Benützung der Straßenbahn diskriminiert fühlte, gibt es nun eine Entscheidung: Das UN-Komitee zur Überprüfung der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention hat festgestellt, dass Österreich seinen Verpflichtungen zur Herstellung von Barrierefreiheit nicht ausreichend nachgekommen ist. Das Gremium in Genf empfiehlt der Republik Österreich daher, gesetzliche Mindeststandards für die barrierefreie Fahrgastinformationen im öffentlichen Verkehr einzuführen. Straßenbahnlinien und andere öffentliche Verkehrsmittel sollten für alle Menschen mit Behinderungen barrierefrei sein, so die Empfehlungen weiter.
Einheitliche Standards für Barrierefreiheit seit langem gefordert
Volker Frey vom Klagsverband, der die Beschwerde an die UNO unterstützt hat, erhofft sich nun neuen Schwung für eine einheitliche Vorgangsweise zur Umsetzung von Barrierefreiheit in Österreich: „Einheitliche Kriterien für Barrierefreiheit in ganz Österreich sind schon lang überfällig. Der UN-Ausschuss zeigt das am Beispiel der barrierefreien Fahrgastinformationen auf“, so Frey. Er zeigt sich erfreut, dass die UNO in ihrer Beschwerdebeantwortung ausdrücklich darauf hinweist, dass Barrierefreiheit nicht nur bauliche Maßnahmen betreffe, sondern auch Kommunikationstechnologien.
Erste Beschwerde an UN-Behindertenrechtskomitee aus Österreich
Beschwerdeführer Gerhard F. hatte 2013 mit Unterstützung des Klagsverbands bei Gericht eine Klage gegen die Linz Linien eingebracht. Er benützt für seinen Weg in die Arbeit regelmäßig die Straßenbahn und empfängt die Fahrgastinformationen über einen akustischen Handsender. Beim Bau einer neuen Straßenbahnlinie hatte der Betreiber allerdings auf die akustische Sprachausgabe verzichtet, worauf Herr F. eine Klage wegen Diskriminierung aufgrund des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGStG) eingebracht hat, die jedoch in zwei Instanzen abgewiesen wurde.
„Um den Blick auf die bestehenden Schwächen bei der Umsetzung der Behindertenrechtskonvention zu lenken, habe ich mich schlussendlich entschieden, eine Beschwerde an die UNO zu richten“, erklärt er seine Beweggründe. Es handelt sich dabei übrigens um die erste Beschwerde an das UN-Behindertenrechtskomitee, die aus Österreich kommt. Um vom sogenannten Individualbeschwerdeverfahren Gebrauch machen zu können, müssen alle nationalen Instanzen ausgeschöpft sein.
Österreich muss Behindertenrechtskonvention umsetzen
Gerhard F. zeigt sich mit dem Ergebnis seiner Beschwerde zufrieden: „Das Komitee erläutert in seiner Antwort deutlich, wie Österreich die Behindertenrechtskonvention umsetzen muss.“ Was die Gerichtskosten für die Verfahren in Österreich betrifft sowie die Kosten für die Beschwerde an die UNO empfiehlt das Komitee der Republik Österreich, Herrn F. alle Ausgaben zu ersetzen.
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