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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Die internationale Anti-Rassismus-Konvention CERD

Die internationale Anti-Rassismus-Konvention CERD

12. Oktober 2015 // von Klagsverband

Artikelserie2015_Banner8Die Convention on the Elimination of Racial Discrimination (CERD) wurde als erste der internationalen Menschenrechtskonventionen 1965 von der UNO verabschiedet und ist 1969 in Kraft getreten. Österreich hat CERD im Jahr 1972 ratifiziert. Die Konvention hat also schon einige Jährchen auf dem Buckel und es stellt sich die Frage, was Österreich als Vertragsstaat seit den 1970er Jahren unternommen hat, um Rassismus zu verhindern. Der achte und letzte Teil unserer Artikelserie zu den internationalen Konventionen versucht, darauf eine Antwort zu geben.

Bilanz durchwachsen

So wie bei allen anderen UN-Konventionen, die wir in dieser Serie vorgestellt haben, ist auch bei der Anti-Rassismus-Konvention ein Staatenprüfungsverfahren vorgesehen. Österreich wurde das letzte Mal 2012 vom CERD-Komitee geprüft. Die Empfehlungen aus Genf decken sich dabei in weiten Teilen mit den Forderungen, die der Klagsverband in seinem Schattenbericht abgegeben hat.

Empfehlung: Harmonisierung der Gesetze

Dina_MalandiSo empfiehlt das CERD-Komitee Österreich zum Beispiel, seine Gleichbehandlungs- und Antidiskriminierungsgesetze zu harmonisieren. Diese Forderung begleitet die Arbeit des Klagsverbands seit vielen Jahren. Nicht nur die Unübersichtlichkeit der österreichischen Gesetzeslandschaft mit einer Zersplitterung in verschiedenste Bundes- und Landesgesetze macht das Antidiskriminierungsrecht zu einer schwer zu fassenden Materie, auch die unterschiedlichen Schutzniveaus sind nicht gerechtfertigt. Mit der Forderung nach einer Vereinheitlichung der Gesetze steht der Klagsverband aber nicht alleine da: Neben zahlreichen weiteren Organisationen wie zum Beispiel der Volksanwaltschaft fordert auch die Anti-Rassismus und Zivilcourage-Organisation ZARA eine Harmonisierung. Dina Malandi von der ZARA-Beratungsstelle: „Wir teilen die Besorgnis des CERD-Komitees in diesem Punkt und fordern seit Jahren die österreichischen Gesetze auf den verschiedenen Ebenen nicht nur zu vereinheitlichen, sondern auch so zu gestalten, dass sie verständlich sind.“

Empfehlung: unabhängiges Menschenrechtsinstitut

Eine weitere Empfehlung des Anti-Rassismus-Komitees betrifft die Volksanwaltschaft, die in Österreich das Mandat hat als unabhängiges Gremium die Umsetzung der Konvention zu überwachen. Auch hier sind sich sowohl Dina Malandi von ZARA als auch Volker Frey vom Klagsverband einig, dass die Volksanwaltschaft nicht den Anforderungen eines unabhängigen Menschenrechtsinstituts entspricht, wie sie in den Pariser Prinzipien festgelegt sind. Besonders problematisch ist die mangelhafte Unabhängigkeit, weil die VolksanwältInnen in Österreich ja von den drei stärksten Parlamentsparteien vorgeschlagen werden.

Empfehlung: NAP Rassismus

Volker FreyIn Punkt 9 hat das CERD-Komitee Österreich 2012 empfohlen, einen nationalen Aktionsplan (NAP) Anti-Rassismus zu entwickeln. Aber auch hier können die ExperInnen keine Aktivitäten erkennen. Volker Frey: „Beim NAP Anti-Rassismus gibt es keine Bewegung. Die Ministerien stehen auf dem Standpunkt, dass diese Forderung mit dem NAP Integration erfüllt wurde. In diesem finden sich aber nur schwammige Ziele und wenig evaluierbare Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus.“

Neben diesen drei Punkten gibt es noch eine lange Liste von Empfehlungen, die von der UNO an Österreich gerichtet wurden, die aber laut Anti-Rassismus-Expertinnen von der Regierung nicht umgesetzt wurden. Dina Malandi würde für ihren Arbeitsbereich auch eine Studie zu racial profiling sehr sinnvoll finden. Das hat das CERD-Komitee in seinen Empfehlungen ebenfalls angeregt. „Hat jemand von so einer Studie gehört?“ fragt Malandi um dann zu ergänzen: „Es sind keine Maßnahmen von Seiten der Regierung bekannt, die racial profiling tatsächlich verhindern könnten.“

Die Bilanz nach mehr als 40 Jahren CERD ist sowohl bei Malandi als auch bei Volker Frey mehr als durchwachsen: Viel habe sich nicht getan, sind sich die ExpertInnen einig.

Individualbeschwerden: ein interessantes Instrument

Auch die internationale Anti-Rassismuskonvention bietet die Möglichkeit der Individualbeschwerde. Dieses Instrument wurde jedoch in Österreich noch nie genützt. Dina Malandi hat eine Erklärung, warum das so ist: „Für die Betroffenen ist es eine sehr mühsame und langwierige Angelegenheit. Es muss ja zuerst der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft werden.“ Sie fügt aber hinzu: „Juristisch gesehen wären Individualbeschwerden aber durchaus interessant.“ Diese Einschätzung teilt auch Volker Frey und ergänzt: „Auch wenn der Weg dorthin nicht ganz einfach ist, wäre es sinnvoll, dieses Rechtsinstrument zu nützen.“

Der Klagsverband hat erst vor Kurzem die erste Individualbeschwerde aus Österreich zur UN-Behindertenrechtskonvention gemacht, vielleicht bietet sich ja bald einmal die Gelegenheit, das erworbene Know-how bei einer Beschwerde zur CERD einzusetzen?

Fotos: BIZEPS Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, Johannes Zinner

Mit diesem Text beenden wir unsere Artikelserie zu den internationalen Konventionen.

Lesen Sie hier die Teile 1 – 7:

Teil 1: Diskriminierungsschutz und Menschenrechte: Neue Perspektiven in der Rechtsdurchsetzung

Teil 2: Wie funktioniert der Menschenrechtsschutz mit Konventionen? Die Staatenprüfung

Teil 3: Wie funktioniert der Menschenrechtsschutz mit Konventionen? Das Individualbeschwerdeverfahren

Teil 4: Universal Periodic Review – Menschenrechte auf dem Prüfstand

Teil 5: Die Behindertenrechtskonvention – viel Potential, wenig Konkretes

Teil 6: Frauenrechte sind Menschenrechte. Die Frauenrechtskonvention CEDAW

Teil 7: „Rückenwind für die Menschenrechtsentwicklung in einem Land.“ Wie beeinflussen internationale Konventionen die nationale Rechtsentwicklung.

 

 

 

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