In Vorarlberg gibt es nun auch einen Monitoringausschuss zur Überwachung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Das Gremium besteht aus insgesamt 16 Personen, davon sind acht stellvertretende Mitglieder, den Vorsitz hat für das erste Jahr die Landesvolksanwältin übernommen.
Die meisten Ausschuss-Mitglieder sind Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter, weiters sind noch Personen aus Wissenschaft und Lehre, sowie aus den Bereichen Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit vertreten. Der Vorarlberger Monitoringausschuss ist mit einem eigenen Budget ausgestattet. Um die sogenannten Pariser Prinzipien zu erfüllen, muss auch gewährleistet sein, dass der Ausschuss unabhängig von der Landesverwaltung arbeiten kann.
Der Monitoringausschuss hat sich bereits zweimal getroffen, in Zukunft sind auch öffentliche Sitzungen vorgesehen.