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Aktuelle Seite: Start / News / Salzburg: Monitoringausschuss für UN-Behindertenrechtskonvention nach internationalen Vorgaben gestalten

Salzburg: Monitoringausschuss für UN-Behindertenrechtskonvention nach internationalen Vorgaben gestalten

10. November 2015 von Klagsverband

Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes muss tragfähige Grundlage schaffen, „einmalige Chance für Land Salzburg“.

Salzburg ist als neuntes Bundesland auf dem Weg, einen Monitoringausschuss einzurichten, der die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auf Landesebene überwachen soll. Damit dieses Gremium seine Arbeit aufnehmen kann, muss zuvor mit der Novellierung des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes die rechtliche Grundlage geschaffen werden. „Das Land Salzburg hat mit dieser Novelle die einmalige Chance, eine Monitoringstelle zu schaffen, die tatsächlich unabhängig arbeiten kann, so wie es die UNO verlangt“, erklärt Volker Frey vom Klagsverband. In seiner Stellungnahme zum Begutachtungsentwurf hat der Klagsverband deshalb auch alle Punkte angesprochen, die bislang von keinem Bundesland zur Gänze erfüllt werden.

Unabhängigkeit auf allen Ebenen: inhaltlich, finanziell, personell

„Der Monitoringausschuss sollte nicht an eine Einrichtung des Landes angebunden werden und über ein Budget verfügen, das den Anforderungen auch gerecht wird“, erklärt Frey. Außerdem sollte in dem Gremium mindestens eine Person vertreten sein, die sich mit der Bekämpfung von Diskriminierung oder der Umsetzung von Menschenrechten beschäftigt. Die Landesregierung sollte zwar mit dem Monitoringausschuss zusammenarbeiten und auch regelmäßige Informationen erhalten, aber keinen inhaltlichen Einfluss ausüben, erläutert der Gleichstellungs-Experte die wichtigsten Bedenken zum vorliegenden Entwurf.

UN-Standards für Überwachungsgremien

Die UN-Behindertenrechtskonvention sieht in Artikel 33 vor, dass jedes Vertragsland nationale Menschenrechtsinstitutionen zur Überwachung der Umsetzung der Konvention einrichtet. Für Österreich bedeutet das neben dem Bundes-Monitoringausschuss auch Gremien in jedem Bundesland. Bereits 1993 wurden von der UNO Kriterien zur Ausgestaltung der Menschenrechtsinstitutionen entwickelt. Die sogenannten Pariser Prinzipien sehen vor, dass diese Gremien eine juristische Grundlage und einen klaren Auftrag sowie ausreichende Infrastruktur und adäquate Finanzierung haben müssen. Sie sollten gegenüber den jeweiligen Regierungen unabhängig sein und in ihrer Zusammensetzung pluralistisch. Dabei ist darauf zu achten, dass besonders schwache Gruppen wie Menschen mit Behinderungen Zugang zu den Überwachungsgremien haben.

Frist für Stellungnahmen verlängert

Für zahlreiche Kritik hat die Frist für Stellungnahmen gesorgt, die ursprünglich nur eine Woche betragen hat. Die Verlängerung um weitere drei Wochen hält Volker Frey für eine deutliche Verbesserung, die legistischen Richtlinien würden sechs Wochen Begutachtungsfrist vorsehen.

Die Stellungnahme des Klagsverbands zur Novelle des Salzburger Gleichbehandlungsgesetzes können Sie hier herunterladen.

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