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Aktuelle Seite: Startseite / News / ASVG-Novelle: SexarbeiterInnen vorläufig nicht von Vollversicherung ausgeschlossen

ASVG-Novelle: SexarbeiterInnen vorläufig nicht von Vollversicherung ausgeschlossen

24. November 2015 // von Klagsverband

Das Sozialrechtsänderungsgesetz wurde heute im Ministerrat beschlossen, der umstrittene Vorschlag, SexarbeiterInnen von der ASVG-Vollversicherung auszuschließen wurde nicht angenommen. „Der Ministerrat hat mit seiner Entscheidung ein klares Zeichen gegen die Ungleichbehandlung von SexarbeiterInnen gesetzt“, bewertet die Leiterin der Rechtsdurchsetzung beim Klagsverband Andrea Ludwig das Ergebnis. Nur eine Gleichstellung mit anderen Berufsgruppen garantiere sichere und legale Arbeitsbedingungen für SexarbeiterInnen, ergänzt sie.

Klarstellung dringend nötig

Gleichzeitig drängt Ludwig im Namen des Klagsverbands auf eine rasche Lösung in dieser Frage. „Die Gleichstellung von SexarbeiterInnen beim Anspruch auf die ASVG-Vollversicherung steht trotz der heutigen Entscheidung noch aus“, gibt Ludwig zu bedenken. Sexarbeiterinnen würden derzeit in jedem Bundesland eine andere Situation vorfinden, das betreffe zum Beispiel die Krankenkassen.

Die Diskussion über die Möglichkeiten einer Anstellung und den damit verbundenen Auswirkungen für selbstbestimmte und legale Arbeitsbedingungen für SexarbeiterInnen, sei eine andere betont Ludwig. Hier gehe es ausschließlich darum, dass SexarbeiterInnen nicht grundsätzlich und unabhängig von ihren tatsächlichen Arbeitsbedingungen vom vollen Anspruch auf die Leistungen der Allgemeinen Sozialversicherung ausgeschlossen werden dürften. „Um eine gute Lösung zu finden wäre es dringend notwendig, SexarbeiterInnen als ExpertInnen in eigener Sache in die Diskussion einzubinden“, betont die Gleichstellungsexpertin.

Das novellierte Sozialrechtsänderungsgesetz wird am 1. Jänner 2016 in Kraft treten.

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