• Menü
  • Zur Navigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Navigation in der Fußzeile springen
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Kopfzeile

  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • Newsletter
    • #rechtehatsie
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
  • English
  • Leicht Lesen
  • ÖGS

Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungsgründe
    • Bereiche
  • Wissen
    • Was ist Diskriminierung?
    • Diskriminierungsgründe
    • Diskriminierung in der Arbeitswelt
    • Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
    • Wie funktionieren Schlichtungen?
    • Hate Speech
    • Begriffe
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

Mobile Menu

Kontakt

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

Hauptmenü

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungsgründe
    • Bereiche
  • Wissen
    • Was ist Diskriminierung?
    • Diskriminierungsgründe
    • Diskriminierung in der Arbeitswelt
    • Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
    • Wie funktionieren Schlichtungen?
    • Hate Speech
    • Begriffe
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

Service

  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • Newsletter
    • #rechtehatsie
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen

Sprachauswahl

  • English
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
  • Menü schließen
Aktuelle Seite: Startseite / News / Kommt doch kein einheitlicher EU-Diskriminierungsschutz?

Kommt doch kein einheitlicher EU-Diskriminierungsschutz?

11. April 2008 // von Volker Frey

Erst kürzlich sprach sich das Europäische Parlament für eine Erweiterung des Diskriminierungsschutzes beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen auf alle noch fehlenden Diskriminierungsgründe (Alter, Behinderung, Religion und Weltanschauung sowie sexuelle Orientierung) aus – siehe etwa folgenden Artikel. Davor hatten sich bereits mehrere Kommissionsmitglieder für ein solches Vorgehen ausgesprochen.

Nun sieht es so aus, als würde der Richtlinienentwurf, der in den nächsten Monaten von der Kommission erwartet wird, nur Menschen mit Behinderung schützen. Kolportierter Grund: Da die Richtlinie einstimmig – von allen EU-Mitgliedstaaten – angenommen werden muss, soll ein Konflikt mit den Staaten, die sich bereits im Vorfeld gegen diese Erweiterung ausgesprochen haben, vermieden werden. Insbesondere werden Polen und Lettland immer wieder als Gegner einer solchen „breiten“ Richtlinie genannt.

Die europäischen Dachverbände der übergangenen Gruppen laufen bereits gegen diese Entwicklung Sturm – so hat etwa die International Lesbian and Gay Association (ILGA) eine entsprechende Kampagne gestartet.

Die Folgen für Österreich

Derzeit besteht in Österreich im Bundes- und Landesrecht beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen bereits ein Diskriminierungsverbot im Bereich der ethnischen Zugehörigkeit und (teils schon in Kraft, teils noch im Stadium der Gesetzwerdung) des Geschlechts.

Behinderte Menschen haben einen solchen Schutz bereits im Behindertengleichstellungsgesetz (das private Unternehmen und den Bund verpflichtet) und in den meisten Bundesländern – mit Ausnahme Wiens, Niederösterreichs und Vorarlbergs.

Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, des Alters und der Religion und Weltanschauung ist insbesondere im Gleichbehandlungsgesetz, das für private Unternehmen und den Bund anwendbar ist, sowie in Niederösterreich und Vorarlberg derzeit nicht verboten. Gerade hier wäre Druck von Seiten der EU nötig, um Gleichstellung und Antidiskriminierung zu verwirklichen – und den gegenwärtigen, schwer durchschaubaren und inhaltlich unbefriedigenden Zustand zu beenden.

Vorheriger Beitrag: « „Europäisches Handbuch zu Gleichstellungdaten“ auf Deutsch erschienen.
Nächster Beitrag: Novelle zum Bundes-Gleichbehandlungsgesetz bringt Verbesserungen »

Haupt-Sidebar

News-Archiv

  • 2021
  • 2020
  • 2019
  • Frühere Jahre

Footer

Folgen Sie uns

  • Facebook
  • Instagram
  • RSS
  • Twitter

Newsletter

Newsletter bestellen

Suche

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

Fußzeile

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

Copyright © 2023 Klagsverband. Alle Rechte vorbehalten.