Wie der EU Observer berichtet, wird der im Jahresprogramm 2008 angekündigte Richtlinienvorschlag der Kommission, doch nur ein Diskriminierungsverbot aufgrund der Behinderung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen enthalten.
Ein Sprecher der Kommission teilte mit, dass mehrere Mitgliedstaaten Widerstand gegen einen breiten Anwendungsbereich geäußert hätten. Obwohl die Kommission noch immer eine Gesamtlösung sinnvoller fände, wird sie eine abgespeckte Variante vorlegen.
Deutschland und Tschechien werden dem Lager der Gegner einer breiten horizontalen Richtlinie zugeordnet, während Spanien, Schweden, Finnland und Großbritannien eher den ursprünglichen Kommissionsvorschlag unterstützen sollen.