• Zum Inhalt springen
  • Zum Hauptmenü springen
  • Skip to site footer
  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv
  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Klagsverband - zur Startseite

Klagsverband

zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen 2025
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte


  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen 2025
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Aktuelle Seite: Start / News / Verlängerung der Ausbildungspflicht in Österreich

Verlängerung der Ausbildungspflicht in Österreich

3. März 2016 von Klagsverband

Klagsverband fordert in aktueller Stellungnahme inklusive Bildungsangebote für Jugendliche mit Behinderungen.

In seiner aktuellen Stellungnahme zum Entwurf eines Ausbildungspflichtgesetzes macht der Klagsverband auf die Schlechterstellung von Menschen mit Behinderungen aufmerksam: „Statt Jugendliche mit Behinderungen von der Ausbildungspflicht auszuschließen, ist es Pflicht des Staates angemessene Vorkehrungen zu treffen, um allen Jugendlichen eine Ausbildung zu ermöglichen“, erklärt Volker Frey vom Klagsverband. In einer Ausnahmebestimmung des Gesetzes sei aber vorgesehen, dass die Ausbildungspflicht für Jugendliche mit Behinderung ruhend gestellt werden kann.

Verletzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Mit der Ausnahmebestimmung verletze Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention, mit der sich die Republik verpflichtet habe, Menschen mit Behinderungen durch Bildung zur wirksamen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen. Eine ähnliche Diskussion sei schon bei der Frage der Kindergartenpflicht geführt worden, erinnert sich Frey.

Statt Eltern nahezulegen, die Ausbildung von Kindern mit Behinderungen ruhen zu lassen, sollten ihnen vielmehr inklusive Ausbildungsalternativen angeboten werden. „Jugendliche mit Behinderungen oder psychischen Krankheiten müssen genauso wie nicht behinderte Jugendliche eine angemessene Ausbildungspflicht auferlegt bekommen“, fordert Frey.

Allerdings müssten dafür angemessene Vorkehrungen für eine inklusive Bildung getroffen werden. Ansonsten sei die Gefahr groß, dass Eltern angesichts mangelnder Bildungsangebote einen Antrag stellen, die Ausbildungspflicht ihrer Kinder ruhen zu lassen.

In weiterer Folge müssten auch am Arbeitsmarkt angemessene Vorkehrungen getroffen werden, damit Jugendliche mit ihrer Ausbildung einen entsprechenden Arbeitsplatz finden.

Die vorgesehenen Ausnahmen könnten zu einem Ruhen der Ausbildungspflicht bei Jugendlichen mit Behinderungen führen und würden damit den Absichten und Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention völlig entgegenlaufen, so Gleichstellungsexperte Frey. Das Ziel des vorliegenden Gesetzesentwurfs, die Ausbildungspflicht zu verlängern und damit auch für benachteiligte Gruppen mehr Chancen beim Zugang zum Arbeitsmarkt zu schaffen, sei zu begrüßen und dürfe nicht durch diese Ausnahmebestimmungen verwässert werden, so der Klagsverbands-Generalsekretär. (da)

Folgen Sie diesem Link, um die Stellungnahme des Klagsverbands als pdf herunterzuladen.

Diesen Beitrag teilen:
zum Seitenanfang

Sidebar

News-Archiv

  • 2024
  • 2023
  • 2022
  • 2021
  • 2020
  • 2019
  • Frühere Jahre

Newsletter

Bleiben Sie mit unserem Klagsverband-
Newsletter immer up-to-date!

Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung und nehme zur Kenntnis, dass der Newsletterdienst Mailchimp zum Versand verwendet wird.

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Landes Salzburg gefördert.

Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

  • Facebook
  • Instagram
  • LinkedIn
  • YouTube

Klagsverband zur Durch­­setzung der Rechte von Diskriminierungs­opfern

Ziegelofengasse 33/2
1050 Wien

+43 1 961 05 85-13
info@klagsverband.at
klagsverband.at

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookie-Richtlinie (EU)

Einwilligung verwalten

Wir verwenden Cookies um YouTube Videos anzuzeigen, für eine Google Map und für die Website Statistik mit Matomo. Matomo ist in unserem Webspace installiert und versendet keine Daten an externe Anbieter. 

Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Präferenzen
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Google setzt Marketing Cookies. Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}