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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Verlängerung der Ausbildungspflicht in Österreich

Verlängerung der Ausbildungspflicht in Österreich

3. März 2016 // von Klagsverband

In seiner aktuellen Stellungnahme zum Entwurf eines Ausbildungspflichtgesetzes macht der Klagsverband auf die Schlechterstellung von Menschen mit Behinderungen aufmerksam: „Statt Jugendliche mit Behinderungen von der Ausbildungspflicht auszuschließen, ist es Pflicht des Staates angemessene Vorkehrungen zu treffen, um allen Jugendlichen eine Ausbildung zu ermöglichen“, erklärt Volker Frey vom Klagsverband. In einer Ausnahmebestimmung des Gesetzes sei aber vorgesehen, dass die Ausbildungspflicht für Jugendliche mit Behinderung ruhend gestellt werden kann.

Verletzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Mit der Ausnahmebestimmung verletze Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention, mit der sich die Republik verpflichtet habe, Menschen mit Behinderungen durch Bildung zur wirksamen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen. Eine ähnliche Diskussion sei schon bei der Frage der Kindergartenpflicht geführt worden, erinnert sich Frey.

Statt Eltern nahezulegen, die Ausbildung von Kindern mit Behinderungen ruhen zu lassen, sollten ihnen vielmehr inklusive Ausbildungsalternativen angeboten werden. „Jugendliche mit Behinderungen oder psychischen Krankheiten müssen genauso wie nicht behinderte Jugendliche eine angemessene Ausbildungspflicht auferlegt bekommen“, fordert Frey.

Allerdings müssten dafür angemessene Vorkehrungen für eine inklusive Bildung getroffen werden. Ansonsten sei die Gefahr groß, dass Eltern angesichts mangelnder Bildungsangebote einen Antrag stellen, die Ausbildungspflicht ihrer Kinder ruhen zu lassen.

In weiterer Folge müssten auch am Arbeitsmarkt angemessene Vorkehrungen getroffen werden, damit Jugendliche mit ihrer Ausbildung einen entsprechenden Arbeitsplatz finden.

Die vorgesehenen Ausnahmen könnten zu einem Ruhen der Ausbildungspflicht bei Jugendlichen mit Behinderungen führen und würden damit den Absichten und Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention völlig entgegenlaufen, so Gleichstellungsexperte Frey. Das Ziel des vorliegenden Gesetzesentwurfs, die Ausbildungspflicht zu verlängern und damit auch für benachteiligte Gruppen mehr Chancen beim Zugang zum Arbeitsmarkt zu schaffen, sei zu begrüßen und dürfe nicht durch diese Ausnahmebestimmungen verwässert werden, so der Klagsverbands-Generalsekretär. (da)

Folgen Sie diesem Link, um die Stellungnahme des Klagsverbands als pdf herunterzuladen.

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