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Aktuelle Seite: Start / News / Barrierefreie Fahrgastinformationen: Republik lässt keine ernsthaften Bemühungen zur Umsetzung von UN-Empfehlungen erkennen

Barrierefreie Fahrgastinformationen: Republik lässt keine ernsthaften Bemühungen zur Umsetzung von UN-Empfehlungen erkennen

9. März 2016 von Klagsverband

Klagsverband mahnt die Einhaltung der Behindertenrechtskonvention ein.

Bis heute, 9. März 2016, hätte die Republik Österreich Gelegenheit  gehabt, als Antwort auf eine UN-Individualbeschwerde einen Maßnahmenkatalog mit Rahmenbedingungen für barrierefreie Fahrgastinformationen in den öffentlichen Verkehrsmitteln vorzulegen.

Dringender Handlungsbedarf gegeben

„Die Republik Österreich hat unseres Wissens zeitgerecht eine Antwort nach Genf geschickt, verbindliche Standards für Barrierefreiheit bei den Fahrgastinformationen finden sich darin aber nicht“, erklärt Volker Frey vom Klagsverband. Auch die Verfahrenskosten werde der Staat nicht, wie von der UNO gefordert, ersetzen. Die Regierung verweise in ihrer Stellungnahme ausschließlich auf individuelle Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit bei den Linz Linien, kritisiert der Gleichstellungsexperte.

Die UNO habe aber gefordert, „einen konkreten, durchsetzbaren und zeitgebundenen rechtlichen Rahmen zur barrierefreien Behebung bestehender Barrieren in Bezug auf Fahrgastinformationen zu schaffen“. Auch die zahlreichen Verweise auf den European Disability Act hält Frey für wenig zielführend. Diese geplante EU-Richtlinie könne nicht die Standards für Barrierefreiheit in einem Nationalstaat regeln.

Verletzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Vorausgegangen war der Beschwerde bei der UNO ein Rechtsstreit, bei dem der Klagsverband einen blinden Mann aus Linz unterstützt hat. Er hat die Linz Linien geklagt, weil beim Ausbau einer Straßenbahnlinie auf die akustische Sprachausgabe bei den Haltestellen verzichtet wurde. Für den Kläger waren die Fahrgastinformationen somit nicht mehr barrierefrei zugänglich und er fühlte sich aufgrund seiner Behinderung diskriminiert.

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention 2008 hat sich Österreich verpflichtet,  Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilhabe an allen Lebensbereichen zu gewährleisten. Nachdem die österreichischen Gerichte in zwei Instanzen keine Diskriminierung erkennen konnten, war der Weg zur UNO ein logischer Schritt. In seiner Beschwerdebeantwortung hat das Komitee dem Beschwerdeführer in zahlreichen Punkten recht gegeben.

„Herbe Enttäuschung “

Für diesen ist die unverbindliche Antwort der Regierung jedoch eine herbe Enttäuschung. Er habe sich konkrete Maßnahmen erwartet, mit denen die Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr in Österreich verbessert werden könne, erklärt er. Eine Übersetzung der UN-Empfehlungen in einfache Sprache hat die Regierung ebenfalls noch nicht in Auftrag gegeben, nur eine Übersetzung von Englisch auf Deutsch wurde bislang vorgelegt. (da)

Folgen Sie diesem Link, um die Stellungnahme des Klagsverbands auf die Antwort der österreichischen Regierung herunterzuladen (englisch).

 

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