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Aktuelle Seite: Start / News / Sprachverbote und Sprachhierarchien

Sprachverbote und Sprachhierarchien

14. März 2016 von Klagsverband

Als Antwort auf aktuelle politische Forderungen nach Muttersprachverbot und Deutschzwang definiert das Netzwerk SprachenRechte sowohl den rechtlichen als auch den sprachwissenschaftlichen Rahmen, in dem sich diese Art der politischen Rhetorik bewegt.

Verbote sind kontraproduktiv – darin sind sich Expert_innen einig, wenn es um aktuelle politische Ansagen zum Thema Sprache geht. Nicht nur das Verbot, die eigene Muttersprache in Schulpausen zu sprechen, erachten Sprachwissenschafter_innen und Jurist_innen als wenig sinnvoll und rechtlich bedenklich.

Es verstoße auch gegen das Gleichbehandlungsgebot, wenn von Personen, die langfristig aufenthaltsberechtigt sind, Deutschkenntnisse verlangt werden, damit sie Anspruch auf öffentliche Leistungen haben, erklär Jurist und Gleichstellungsexperte Volker Frey. Gemeinsam mit Vertreter_innen des Netzwerks SprachenRechte hat er im Rahmen eines Mediengesprächs den rechtlichen Rahmen für diese Forderungen skizziert.

„Ein Muttersprachverbot ist eine Menschenrechtsverletzung.“

Den Gebrauch der Muttersprache, zB in Schulpausen, zu verbieten, sei eine Menschenenrechtsverletzung, erklärt Frey. Nach der Menschenrechtskonvention gelte der Schutz des Privatlebens und kein Ausnahmetatbestand rechtfertige ein Mutterspachverbot auf dem Pausenhof. Ein Sprachverbot könnte auch als Belästigung nach dem österreichischen Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) angesehen werden. Damit wären Schadenersatzansprüche im Zivilrechtsverfahren gegeben.

Anders verhalte es sich allerdings während der Schulstunden: Es sei rechtlich sehr wohl gerechtfertig, von den Schülerinnen und Schülern zu verlangen, dass sie Deutsch als Unterrichtssprache sprechen.

Gleichstellung von Drittstaatsangehörigen bei öffentlichen Leistungen

Eine Diskriminierung im rechtlichen Sinn kann Volker Frey auch erkennen, wenn von langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen Deutschkenntnissen verlangt werden, damit sie Anspruch auf öffentliche Leistungen haben. Dies werde immer wieder von Seiten der Politik ins Spiel gebracht, um Nicht-EU-Bürger_innen den Zugang zu Gemeindewohnungen und gefördertem Wohnbau zu verweigern. Langfristig aufenthaltsberechtigte Personen seien laut EU-Richtlinie aber gleichgestellt mit EU-Bürger_innen.

Rechtlicher Status der ÖGS: nicht zufriedenstellend

Ein besonders wichtiges Thema ist für Volker Frey auch die rechtliche Stellung der österreichischen Gebärdensprache ÖGS. Diese werde im Bundes-Verfassungsgesetz zwar als eigenständige Sprache genannt, allerdings würden sich derzeit keine Leistungspflichten des Staates ableiten, weil die rechtliche Stellung der ÖGS nicht durch entsprechende Gesetze geregelt wurde. Schutz vor Diskriminierung der Österreichischen Gebärdensprache gewähren derzeit das Bundes-Behindertengleichstellungs- und das Behinderteneinstellungsgesetz.

„Kinder wollen Deutsch lernen.“

Neben der rechtlichen Einordnung von aktuellen politischen Ansagen, bemüht man sich im Netzwerk SprachenRechte auch darum, Verbote und Zwänge unter dem Blickwinkel des Spracherwerbs zu beurteilen. Für den Germanisten Hans-Jürgen Krumm steht eines außer Zweifel: „Kinder wollen Deutsch lernen, denn sie wollen dazu gehören.“ Die Stigmatisierung der Muttersprache hat laut Krumm vielfältige Auswirkungen: die Lernentwicklung werde behindert, den Kindern fehle eine „Sicherheitsinsel“. Die Abwertung der Familiensprache betreffe nicht nur die Kinder, sondern die gesamte Familie und wirke sich nachhaltig negativ auf Integration, Lernerfolg und persönliche Entwicklung aus, ist er sich sicher.

„Zu einer gesamtsprachlichen Entwicklung gehört die Muttersprache.“

Die Sprachwissenschafterin Verena Plutzar, die das Netzwerk SprachenRechte gegründet hat, sieht die Muttersprache als Teil einer gesamtsprachlichen Entwicklung eines Menschen. Wer die Muttersprache gut beherrsche, habe auch bessere Voraussetzungen für den Erwerb einer Zweitsprache, gibt sie zu bedenken. Sie appelliert daran, sich an eigene Erfahrungen mit dem Sprachenlernen zu erinnern. Niemand lerne eine neue Sprache von heute auf morgen, schon gar nicht, wenn es große Unsicherheiten in der Muttersprache gebe.

„Mehrsprachigkeit ist für viele Menschen eine Realität.“

Judith Purkarthofer forscht derzeit an der Universität in Oslo und plädiert dafür, den Spracherwerb gut zu organisieren anstatt Sprachen zu verbieten. Sprachförderung müsse flexibel sein und auf unterschiedliche Bedürfnisse eingehen. Mehrsprachigkeit sei eine Realität für viele Menschen, Gelassenheit und Flexibilität bei der Sprachförderung sei ebenso notwendig wie gute Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten. (da)

Auf der Internetseite des Netzwerks SprachenRechte können Sie nachlesen, welche Medien über das Gespräch berichtet haben.

Dr.in Doris Rudlof-Garreis hat uns freundlicherweise ihren Hörbeitrag zum Thema zur Verfügung gestellt, in dem sie zum Perspektivenwechsel einlädt.

 

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