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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Grundrechte-Bericht 2016: Einheitlicher Diskriminierungsschutz gefordert

Grundrechte-Bericht 2016: Einheitlicher Diskriminierungsschutz gefordert

31. Mai 2016 // von Klagsverband

In ihrem aktuellen Bericht zur Wahrung der Grundrechte in der Europäischen Union fordert die Europäische Grundrechte-Agentur FRA einmal mehr die Harmonisierung des Diskriminierungsschutzes in Europa. Um diesem Ziel ein Stück näher zu kommen, wäre es nach Meinung der FRA dringend notwendig, die seit langem dauernden Verhandlungen zur EU-Gleichbehandlungsrichtlinie abzuschließen. In Österreich steht die Angleichung des Diskriminierungsschutzes, das sogenannte Levelling-Up, ebenfalls seit Jahren auf der politischen Agenda. „Es würde Österreich sehr gut zu Gesicht stehen, wenn es sich durchringen könnte, den Diskriminierungsschutz endlich zu vereinheitlichen und die ungerechtfertigte Differenzierung zwischen den Diskriminierungsgründen zu beenden“, so Klagsverbands-Generalsekretär Volker Frey.

Mehr als eine Million Menschen auf der Flucht

Der Grundrechte-Bericht 2016 befasst sich neben Fragen der Gleichstellung und Antidiskriminierung ausführlich mit den Herausforderungen, die auf die EU zugekommen sind, seit so viele Menschen ihre Länder verlassen und nach Europa flüchten mussten. Allein 2015 suchten mehr als eine Million Menschen Zuflucht in der Europäischen Union. Die FRA beleuchtet aber nicht nur den Umfang und die Art dieser Herausforderung, sondern nennt auch Maßnahmen, die die Achtung der Grundrechte innerhalb der EU gewährleisten sollen.

Anstieg von rassistischen Vorfällen

Ein ausführliches Kapitel im aktuellen Grundrechte-Bericht ist auch dem Anstieg von rassistischen und fremdenfeindlichen Vorfällen gewidmet, der in vielen EU-Mitgliedstaaten 2015 registriert wurde. (da)

Folgen Sie diesem Link, um den Grundrechte-Bericht 2016 herunterzuladen (englisch).

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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