Erst vergangenen Monat hat der Klagsverband die Frage der rechtlichen Gleichstellung von intergeschlechtlichen Personen als Thema für eine Diskussionsveranstaltung gewählt (siehe online-Nachlese). In Deutschland wurden nun Ergebnisse einer Kurzzeitbefragung zum Beratungs- und Unterstützungsbedarf bei Intergeschlechtlichkeit veröffentlicht.
Geringes Wissen über Beratungsangebot
Das Thema der online-Befragung waren Beratungs- und Unterstützungsstrukturen für intergeschlechtliche Personen. 630 Personen haben den online-Fragebogen beantwortet. Nur 37 Personen der Eltern von intergeschlechtlichen Kindern haben dabei angegeben, dass sie bestehende inter-spezifische Beratungsangebote in Deutschland kennen. Neben Eltern haben intergeschlechtliche Personen als Expert_innen in eigener Sache, Mitarbeiter_innen von psychosozialen Beratungsstellen und Angehörige verschiedener anderer Berufsgruppen die Fragen beantwortet.
Großer Bedarf an Beratung
Nur 4 Prozent der aller Teilnehmer_innen der Umfrage haben angegeben, dass sie das Beratungsangebot für intergeschlechtliche Personen in Deutschland für ausreichend halten. 90 Prozent beklagten unzureichende Angebote für erwachsene Menschen mit Intergeschlechtlichkeit und 95 Prozent beklagten fehlende Angebote für Kinder und Jugendliche mit Intergeschlechtlichkeit sowie fehlende Angebote für Eltern.
Das dringendste Thema, das von 94 Prozent der Eltern genannt wurde, war der Wunsch, in der Beratung „Wege eines offenen Umgangs mit der Intergeschlechtlichkeit des eigenen Kindes“ zu finden. Das zeige den großen Bedarf an psychosozialer Beratung auf, so die Studienautor_innen.
Verbesserung der rechtlichen Situation eines der Top Themen
Am Ende des Fragebogens wurden noch offenen Fragen gestellt, und auch hier rangiert die Forderung nach einer Verbesserung der Beratungsstrukturen auf Platz 1. Die Frage wurde von den Studienautor_innen so formuliert: „Wenn Sie Familienminister_in wären … welche Maßnahmen würden Sie als Erstes zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Intergeschlechtlichkeit/DSD und deren Eltern umsetzen?“. Unter den Top Ten bei den offenen Fragen findet sich auch der Wunsch nach Maßnahmen zur Stärkung der rechtlichen Situation intergeschlechtlicher Menschen.
Handlungsauftrag für politische Akteur_innen
Die Kurzzeitstudie wurde vom deutschen Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegeben. Staatssekretär Ralf Kleindiek kündigt im Vorwort zur veröffentlichten Studie an, dass sich aus den Ergebnissen der Studie Handlungsaufträge für die Bundesregierung ergeben würden. Bleibt zu hoffen, dass sich das Beratungsangebot und auch die rechtliche Situation von intergeschlechtlichen Personen – nicht nur in Deutschland – in absehbarer Zeit verbessern wird. (da)