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Aktuelle Seite: Start / News / Neue gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Gewalt und Radikalisierung

Neue gesetzliche Regelungen zum Schutz vor Gewalt und Radikalisierung

1. August 2016 von Klagsverband

Mit einer sogenannten „Präventionsnovelle“ will der Gesetzgeber den Schutz vor Straftaten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung verbessern. Auch Straftaten unter Anwendung von Gewalt und extremistisch motivierte Straftaten sollen mit den neuen Regelungen wirksamer verhindert werden.

Die Präventions-Novelle tritt heute, 1. August 2016, in Kraft und zieht Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz, im EU–Polizeikooperationsgesetz und im Waffengebrauchsgesetz 1969 nach sich.

Mit der Novelle soll die Prävention von extremistisch motivierten Taten, sowie von Gewalttaten und Taten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung verbessert werden. Aber auch der Schutz von Amtspersonen wird erweitert. Personen, von denen in Amtsgebäuden oder bei Amtshandlungen Gefahr ausgeht, können in Zukunft von der Polizei weggewiesen werden.

Straftaten gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung

Bei Gewalttaten und Delikten wie Vergewaltigung oder Missbrauch wird mit der Novelle eine Meldepflicht eingeführt. Täter_innen, von denen befürchtet wird, dass sie erneut straffällig werden, können mit Bescheid verpflichtet werden, sich bei der Polizei zu melden, um sich über rechtskonformes Verhalten belehren zu lassen. Die Meldepflicht wurde auch für radikalisierte Strafttäter_innen eingeführt, von denen anzunehmen ist, dass sie erneut extremistisch motivierte Straftaten begehen.

Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wird das Betretungsverbot ausgeweitet. Es kann nun – unabhängig von einem Betretungsverbot der Wohnung – auch für Schulen, Kindergärten und Horte ausgesprochen werden.

Deradikalisierung

Radikalisierung und Extremismus soll in Zukunft mittels Gesprächen vorgebeugt werden. Für die sogenannte „Gefährderansprache“ werden potentielle Täter_innen von der Polizei mit Bescheid in die Dienststelle beordert. In diesen Gesprächen sollen diese nicht nur über die Rechtsfolgen von extremistisch motivierten Straftaten aufgeklärt werden, sondern auch Informationen über Unterstützungsangebote bekommen.

Sicherheit und Schutz für Polizeibehörden und in Amtsgebäuden

Auch die Polizeibehörden können sich in Zukunft verstärkt vor Angriffen und Störungen bei Amtshandlungen schützen. In Amtsgebäuden können Personen weggewiesen werden, wenn von ihnen eine Gefahr ausgeht oder anzunehmen ist, dass sie eine strafbare Handlung setzen könnten. Die Sicherheitskontrollen in Amtsgebäuden werden ebenfalls erhöht. (da)

Folgen Sie diesem Link, um den Beschluss des Nationalrats zur Präventions-Novelle zu lesen.

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