Vom Nationalrat beschlossen und mit 30. Juli 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, wurde die Dienstrechtsnovelle, die unter anderem die Aufnahme von Menschen mit Behinderungen in den öffentlichen Dienst regelt.
Während bisher die Aufnahme von Menschen in den öffentlichen Dienst an die volle Handlungsfähigkeit gebunden war, heißt es nun in § 4 als Voraussetzung, dass „… die für die vorgesehene Verwendung erforderliche Handlungsfähigkeit vorliegt.“
Eine weitere Hürde für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Bereichen der Gesellschaft, inklusive des öffentlichen Dienstes, wurde damit abgeschafft. (da)