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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Was können wir im Jahr 2008 noch in Sachen Gleichstellung und Antidiskriminierung erwarten?

Was können wir im Jahr 2008 noch in Sachen Gleichstellung und Antidiskriminierung erwarten?

27. März 2008 // von Volker Frey

Ministerien

Der Arbeitsplan 2008 präsentiert unter 21 Überschriften eine Reihe von unterschiedlich konkret formulierten Vorhaben.

Beim Thema Menschen mit Behinderung sucht man die geplante Evaluierung des Behindertengleichstellungspakets leider vergebens. Dafür ist im Bereich Jugendpolitische Maßnahmen bis Juni „Einstellung jugendlicher Behinderter“ vorgesehen (zuständig: Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz).

Bei Frauenpolitische Maßnahmen finden sich der Bundesgleichbehandlungsbericht (allerdings ohne Datum) und die etwas kryptische „RichtlinienanpassungBundes-Gleich-Beh-gesetz“, die für August angekündigt ist. Im Klartext: Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz soll in einigen Punkten – etwa bei den Mindestschadenersatzsummen – an die Änderungen im Gleichbehandlungsgesetz angepasst werden.

Die Integrationsplattform ist – leider – wieder im Punkt Innere Sicherheit enthalten.

Schließlich sind unter Justiz bis Juni eine Familienrechtsreform (inklusive Lebenspartnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare) und für Juli eine „Enquete rechtliche und ethische Fragen Humanmedizin“ genannt.

Nationalrat

Im Parlament warten ebenfalls einige Gesetzesentwürfe – teils seit Monaten – auf eine Diskussion und Beschlussfassung.

Für die Behandlung der Regierungsvorlage zum Gleichbehandlungsgesetz, die am 16. Jänner 2008 dem Gleichbehandlungsausschuss zugewiesen wurde, gibt es nach wie vor keinen Termin. Es ist daher nicht mehr zu erwarten, dass die Novelle vor der Sommerpause verabschiedet wird.

Die Novelle des Behinderteneinstellungs- und Behindertengleichstellungsgesetzes wird am 2. April im Sozialausschuss diskutiert.

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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