In Deutschland sorgt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes für Kritik bei Interessensverbänden für intergeschlechtliche Personen: Der Eintrag „inter“ im Personenstandsregister als dritte Option neben „weiblich“ und „männlich“ ist demnach nicht möglich. Intergeschlechtlichen Menschen bleibt in Deutschland seit 2013 nur die Möglichkeit, die Angabe des Geschlechts offen zu lassen.
„Niemand bestreitet, dass es intersexuelle Menschen gibt, nur offiziell werden darf es nicht“, kommentiert Lucie Veith, Vorstand des Bundesverbandes Intersexueller Menschen e.V., die Entscheidung. Auch die Evangelischen Frauen in Deutschland schließen sich der Kritik an. Für sie ist das aktuelle Urteil eine Form von Diskriminierung.
Die Initiative Dritte Option hat bereits angekündigt, im September eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil einzureichen. Der Bundesverband Intersexuelle Menschen e.V. und die Evangelischen Frauen in Deutschland begrüßen diesen Schritt.
Dritte Option auch in Österreich noch nicht ausjudiziert
Auch in Österreich ist derzeit eine Klage anhängig, weil eine intergeschlechtliche Person ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister auf „inter“, ändern lassen wollte. Das Standesamt Steyr hat die Berichtigung im Geburtenbuch abgelehnt, über die dagegen erhobene Beschwerde wird jetzt das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich entscheiden. (da)
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