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Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

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Aktuelle Seite: Startseite / News / Evaluierung Gleichbehandlungsgesetz: Empfehlungen veröffentlicht

Evaluierung Gleichbehandlungsgesetz: Empfehlungen veröffentlicht

12. September 2016 // von Klagsverband

Das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen sowie das Sozialministerium haben heute einen Evaluierungsbericht zum österreichischen Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) veröffentlicht. Der Klagsverband war Teil der Expert_innen-Runde, die von Dezember 2014 bis Mitte 2016 Verbesserungsvorschläge für das Gleichbehandlungsgesetz ausgearbeitet hat. Der Gruppe haben weiters Vertreter_innen der Ministerien, der Sozialpartner_innen, der Gleichbehandlungskommission und der Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie der Länder angehört.

In den Sitzungen der Evaluierungs-Gruppe wurden vier große Themenbereiche definiert:

– Durchsetzung der Gleichbehandlung
– Rechtsfolgen von Verletzungen des Gleichbehandlungsgebotes
– Bewusstseinsbildung
– Diskriminierungsgründe und -tatbestände

Im Folgenden einige Ergebnisse:

Schadenersatz: Die Bemessung des immateriellen Schadenersatzes wird nicht nur vom Klagsverband, sondern von beinahe der gesamten Expert_innen-Gruppe als zu niedrig betrachtet. Empfohlen wird in dem Bericht deshalb ein genereller Mindestschadenersatz für alle Diskriminierungsformen von 1000 Euro.

Rechtsdurchsetzung: Der Klagsverband hat im Zuge der Evaluierung angeregt, eine Möglichkeit für Verbandsklagen im Rahmen des GlBG zu schaffen. Um gegen diskriminierende Regelungen oder Vorgangsweisen zu klagen, müsste sich dann keine Einzelperson mehr zur Verfügung stellen. Als Unterlassungsklage könnte eine Verbandsklage somit zielführend die Diskriminierung von ganzen Personengruppen beenden.

Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission (GBK): Als besonders problematisch sieht der Klagsverband die Dauer von Verfahren vor der GBK. Personen, die ein Gutachten der Gleichbehandlungskommission bekommen wollen, müssen mehr als ein halbes Jahr auf ein Ergebnis warten. In Senat I, der in erster Linie Fälle von sexueller Belästigung und von Diskriminierung bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses behandelt, beträgt die durchschnittliche Verfahrensdauer sogar 18 Monate. (da)

Folgen Sie diesem Link, um den Evaluierungsbericht zum österreichischen Gleichbehandlungsgesetz herunterzuladen.

 

 

 

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Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

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