Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (deutsch und englisch) wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in Paris beschlossen und stellt heute die Grundlage des humanitären Völkerrechts dar. Sie war eine Reaktion auf den Terror des Nationalsozialismus. Obwohl sie völkerrechtlich nicht verbindlich ist, wird sie als Völkergewohnheitsrecht anerkannt.
Ansatzpunkte für Antidiskriminierung und Gleichstellung
Bereits die Präambel betont die angeborene Würde und die gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Menschen und wiederholt das in Artikel 1.
Artikel 2 betont, dass die in 30 Artikeln enthaltenen grundlegenden Rechte allen Menschen unabhängig von „Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Vermögen, Geburt oder sonstigem Stand“ zustehen. Obwohl die Erklärung als Antwort auf den Nationalsozialismus gedacht war, wurden einige Merkmale, die im 3. Reich zum Anlass für Verfolgung und Ermordung genommen wurden, nicht erwähnt: Das gilt für Behinderung wie für sexuelle Orientierung – ein Zeichen für die beschränkte Wahrnehmung der Zeit.
In der Folge wird der bis heute gültige Kanon an Menschenrechten, der sich auch in anderen Dokumenten wie der Europäischen Menschenrechtskonvention findet, aufgezählt.
Seit damals wurde immer auf die Erklärung Bezug genommen – besonders bei anderen internationalen menschenrechtlichen Abkommen – wie dem Übereinkommen über die Beseitigung rassischer Diskriminierung , der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau oder dem Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Die Umsetzung in das Recht der Staaten dauert noch an – genauso wie die konkrete Anwendung der spezifischen Gesetze wie des Gleichbehandlungsgesetzes, des Behinderteneinstellungs- oder des Behindertengleichstellungsgesetzes.