• Menü
  • Zur Navigation springen
  • Skip to main content
  • Zur Navigation in der Fußzeile springen
  • Zur Hauptsidebar springen
  • Zur Fußzeile springen

Kopfzeile

  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • Newsletter
    • #rechtehatsie
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
  • English
  • Leicht Lesen
  • ÖGS

Klagsverband. Mit Recht gegen Diskriminierung

Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungsgründe
    • Bereiche
  • Wissen
    • Was ist Diskriminierung?
    • Diskriminierungsgründe
    • Diskriminierung in der Arbeitswelt
    • Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
    • Wie funktionieren Schlichtungen?
    • Hate Speech
    • Begriffe
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

Mobile Menu

Kontakt

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

Hauptmenü

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungsgründe
    • Bereiche
  • Wissen
    • Was ist Diskriminierung?
    • Diskriminierungsgründe
    • Diskriminierung in der Arbeitswelt
    • Diskriminierung beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen
    • Wie funktionieren Schlichtungen?
    • Hate Speech
    • Begriffe
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

Service

  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • Newsletter
    • #rechtehatsie
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen

Sprachauswahl

  • English
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
  • Menü schließen
Aktuelle Seite: Startseite / News / Niederösterreich: Einschränkung des Diskriminierungsschutzes soll fallen

Niederösterreich: Einschränkung des Diskriminierungsschutzes soll fallen

9. November 2016 // von Klagsverband

Mit dem Entwurf für die Novelle des niederösterreichischen Antidiskriminierungsgesetzes (NÖ ADG) könnte in Niederösterreich als letztem Bundesland die Einschränkung des Diskriminierungsschutzes außerhalb der Arbeitswelt fallen.

Der Klagsverband begrüßt diese Entwicklung in einer aktuellen Stellungnahme.

Die Ausweitung des Diskriminierungsschutzes in Niederösterreich sei längst fällig gewesen, erklärt Klagsverbands-Generalsekretär Volker Frey. Bisher war in Niederösterreich Diskriminierung bei Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, nur verboten, wenn diese in Zusammenhang mit der ethnischen Herkunft oder dem Geschlecht der diskriminierten Person stand.

In allen anderen Bundesländern ist Diskriminierung außerhalb der Arbeitswelt auch jetzt schon verboten, wenn sexuelle Orientierung, Religion und Weltanschauung, Alter oder eine Behinderung der Grund für die Ungleichbehandlung ist.

Diskriminierungsverbot bei Behinderung

Auch Menschen mit Behinderungen wären nun vor Diskriminierung außerhalb der Arbeitswelt geschützt, zeigt sich Volker Frey erfreut. Barrieren bei Ämtern oder geförderter Wohnraum, der für Menschen mit Behinderungen nicht zugänglich ist, würden dann unter das Diskriminierungsverbot fallen. Die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) wären somit erfüllt, so Frey.

NÖ Bauordnung muss an UN-Behindertenrechtskonvention angepasst werden

Problematisch im vorliegenden Entwurf ist für Frey ein Paragraf (§ 3 Abs. 3), der besagt, es müsse geprüft werden, ob einschlägige auf einen Fall anwendbare Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit vorliegen.

Besonders die niederösterreichische Bauordnung aus dem Jahr 2014 widerspreche in vielen Punkten der UN-Behindertenrechtskonvention, so Frey. Das könnte dazu führen, dass die Barrierefreiheit bei Bauten nicht umfassend gewährleistet sein muss. Die niederösterreichische Bauordnung sollte deshalb dringend an die UN-Behindertenrechtskonvention angepasst werden.

1.000 Euro Schadenersatz für alle Würdeverletzungen

Bei der Höhe des Schadenersatzes fordert der Klagsverband eine Mindestsumme von 1.000 Euro für die Beeinträchtigung der persönlichen Würde bei allen Formen von Diskriminierung. Der Entwurf zum niederösterreichischen Antidiskriminierungsgesetz sieht diesen Mindestschadenersatz derzeit allerdings nur  für Belästigung oder sexuelle Belästigung vor.

Stellungnahmen zur Novelle des niederösterreichischen Antidiskriminierungsgesetzes können noch bis 24. November 2016 abgegeben werden. (da)

Novelle des niederösterreichischen Antidiskriminierungsgesetzes – Infos zum Herunterladen:

Begutachtungsentwurf
Erläuterungen
Stellungnahme des Klagsverbands

 

Vorheriger Beitrag: « Schweiz: Allianz gegen Racial Profiling gegründet
Nächster Beitrag: Tirol: Antidiskriminierungsbeauftragte legt Bericht 2014-2016 vor »

Haupt-Sidebar

News-Archiv

  • 2021
  • 2020
  • 2019
  • Frühere Jahre

Footer

Folgen Sie uns

  • Facebook
  • Instagram
  • RSS
  • Twitter

Newsletter

Newsletter bestellen

Suche

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

Fußzeile

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Arbeit, des Bundesministeriums für Justiz, des Landes Salzburg und des Fonds Soziales Wien gefördert.

Copyright © 2023 Klagsverband. Alle Rechte vorbehalten.