Der österreichische Presserat hat in einer Aussendung über eine neue Checklist für eine verantwortungsvolle Berichterstattung über Flüchtlinge informiert. Die Liste soll als Orientierungshilfe dienen und besteht aus einer Reihe von Fragen wie zB „Würde ich über ein Fehlverhalten auch dann berichten, wenn es nicht von einem Ausländer/Asylwerber/Migranten gesetzt worden wäre?“ oder „Habe ich das Thema ausreichend recherchiert, gehen meine Quellen über bloße (Internet-)Gerüchte hinaus?
Der Presserat, die Selbstkontrolleinrichtung der österreichischen Printmedien, hat von Juni 2015 bis November 2016 Beschwerden zu 97 Artikeln erhalten, in denen über Flüchtlinge berichtet wurde. In 19 dieser 97 Fälle wurde ein Ethikverstoß festgestellt. Grundlage der Entscheidungen ist der Ehrenkodex der österreichischen Presse.
Checkliste „Verantwortungsvoller Journalismus in der Flüchtlingsberichterstattung“
- Würde ich über ein Fehlverhalten auch dann berichten, wenn es nicht von einem Ausländer/Asylwerber/Migranten gesetzt worden wäre? (Anmerkung der Redaktion: von Berichten über Ausländerinnen, Asylwerberinnen, Migrantinnen geht der Presserat offensichtlich nicht aus.)
- Habe ich das Thema ausreichend recherchiert, gehen meine Quellen über bloße (Internet-)Gerüchte hinaus?
- Habe ich jene Fakten präsentiert, die für eine umfassende und ausgewogene Darstellung meines Themas notwendig sind?
- Habe ich geprüft, ob durch meine Berichterstattung/meine Wortwahl/meine Fotoauswahl Vorurteile verstärkt werden?
- Habe ich geprüft, ob ich Informationen, die Vorurteile schüren könnten, weglassen kann, ohne den Sinn und den Wahrheitsgehalt der Geschichte zu verändern oder das Verständnis der Leserinnen und Leser zu beeinträchtigen?
- Habe ich geprüft, ob bestimmte Informationen nicht andere Absichten konterkarieren (zB keine Nennung von Herkunft, aber Nennung eines auf einen Ausländer deutenden Vornamens)? Anmerkung: Die bloße Nennung der Herkunft eines (mutmaßlich) straffällig gewordenen Ausländers/Asylwerbers/Migranten ist nach der gängigen Praxis der Senate des Presserats kein Ethikverstoß. Dennoch sollten Journalisten abwägen, ob es im konkreten Fall für das Verständnis der Leserinnen und Leser erforderlich ist, die Herkunft anzuführen.
- Habe ich überlegt, ob durch meine Berichterstattung/meine Wortwahl/meine Fotoauswahl jemand gekränkt oder beleidigt werden könnte?
- Bin ich mir im Klaren darüber, welche Absichten meine Hinweisgeber/Recherchequellen verfolgen?
- Kann ich zu dem Thema ein Internet-Forum eröffnen, ohne befürchten zu müssen, dass die Diskussion entgleist?
- Bin ich sicher, dass ich keine außerjournalistischen Gründe habe, ausgerechnet dieses Thema aufzugreifen? (da)
Quelle: Österreichischer Presserat