Barrierefreiheit als tragendes Element einer umfassenden Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen fordert der Klagsverband im Zuge der Novelle des Steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes.
Das Steiermärkische Veranstaltungsgesetz müsse sicherstellen, dass Veranstaltungen und auch Veranstaltungsstätten barrierefrei sind, so der Klagsverband in einer aktuellen Stellungnahme. Dabei sei der Begriff der Barrierefreiheit umfassend zu verstehen und betreffe alle Formen von Behinderungen.
Weiters sei nicht nur bei der Durchführung von Veranstaltungen Barrierefreiheit gewährleistet sein. Schon bei der Bewilligung von Veranstaltungsstätten müsse Barrierefreiheit als Kritierium herangezogen werden. Eine klare und umfassende gesetzliche Regelung sei notwendig, um Rechtssicherheit zu schaffen. Bisher war lediglich eine kurze Erwähnung in der Steiermärkischen Veranstaltungsverodnung zu finden.
UN-Behindertenrechtskonvention als Richtschnur
Der Klagsverband orientiert sich in seiner Stellungnahme an der UN-Behindertenrechtskonvention, mit der sich Österreich verpflichtet hat, Menschen mit Behinderungen den „vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten“ zu gewährleisten. (da)