„Gleicher Schutz bei Diskriminierung aufgrund aller Diskriminierungsgründe“ – also ein Levelling-up im Rahmen einer Novelle des Gleichbehandlungsgesetzes fordert die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) im jüngsten Gleichbehandlungsbericht für die Privatwirtschaft, der kürzlich dem Nationalrat vorgelegt wurde.
Der Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes muss von den zuständigen Ministerien alle zwei Jahre an den Nationalrat übermittel werden. Der Gleichbehandlungsbericht 2014/15 wurde vom Bundesministerium für Gesundheit und Frauen und vom Sozialministerium gemeinsam mit dem Staatssekretariat für Diversität, Digitalisierung und öffentlichen Dienst erstellt.
Der Bericht stellt die Arbeit und die Fälle der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) und der Gleichbehandlungskommission (GBK) vor und wird u.a. durch Berichte des Sozialministeriums und über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes durch die Gerichte ergänzt. (da)