Auch das Kärntner Antidiskriminierungsgesetz befindet sich derzeit in einem Begutachtungsverfahren. Der Klagsverband empfiehlt in seiner Stellungnahme, einen einheitlichen Mindestschadenersatz für alle Diskriminierungsformen in der Höhe von 1.000 Euro.
Weiters spricht sich der Klagsverband dafür aus, keine Verwaltungsstrafen für Bedienstete zu verhängen. Der im Entwurf vorgesehene Schadenersatz für Opfer von Diskriminierung sowie Sanktionen wegen Verletzung der Dienstpflichten würden den Vorgaben der EU-Richtlinien entsprechen. (da)
Kärntner Antidiskriminierungsgesetz – zum Herunterladen:
Stellungnahme des Klagsverbands
Begutachtungsentwurf
Erläuterungen