In einer aktuellen Stellungnahme empfiehlt der Klagsverband, die slowenisch sprechende Volksgruppe in Art. 7c der Landesverfassung ausdrücklich zu erwähnen.
„Es ist sowohl rechtlich, als auch symbolisch wichtig, Slowen_innen als anerkannte Minderheit in der Kärntner Landesverfassung ausdrücklich zu erwähnen. Das gilt gerade aufgrund der historischen Erfahrung, dass sprachliche Nichterwähnung sehr oft zu einer faktischen Missachtung oder Diskriminierung geführt hat“, so der Klagsverband in seiner Stellungnahme.
Neben der Gleichstellung aller Kärntnerinnen und Kärntner, unabhängig von ihrer Herkunft und Muttersprache, regt der Klagsverband an, die Landesverfassung geschlechtergerecht zu formulieren.
Weitere Forderungen des Klagsverbands betreffen Begutachtungsverfahren bei Volksbegehren und menschenrechtliche Grundsätze. (da)