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Aktuelle Seite: Startseite / News / Europäische Ombudspersonen im Vergleich

Europäische Ombudspersonen im Vergleich

19. Dezember 2008 // von Klagsverband

ombudspersonenDieser von der an der Universität Wien lehrenden Professorin für Staats- und Verwaltungsrecht Band entstand aus einem Forschungsprojekt, das in den Jahren 2005 bis 2007 durchgeführt wurde. Ziel war, die Rechtsgrundlagen von 49 parlamentarischen Ombudsman-Institutionen (48 staatliche, EuropäischerBürgerbeauftragter) darzustellen , zu vergleichen und die organisatorischen und funktionelle Vielfalt zu analysieren.
Wie zu erwarten gibt es eine in allen Bereichen große Unterschiede und viele nationale Besonderheite. Folgende Voraussetzungen müssen aber erfüllt sein, um von einer Ombudsperson zu sprechen:
  • Unabhängigkeit und
  • Nahebeziehung zum Parlament.

Neben diesen verpflichtenden Kriterien gibt es Eigenschaften, die oft – aber bei weitem nicht immer – anzutreffen sind: Qualifikationsvoraussetzungen für die Ombudsleute, Bestellung durch das Parlament, Modalitäten der Abberufung, beschränkte Amtsdauer, Unvereinbarkeitsbestimmungen und Immunitätet der Ombudsleute.

In Österreich erfüllt auf Bundesebene nur die Volksanwaltschaft diese Kriterien, in Tirol und Vorarlberg sind ebenfalls Landesvolksanwaltschaften eingerichtet. Einige andere Einrichtungen erfüllen diese Anforderungen dagegen nicht, obwohl sie vergleichbare Aufgaben erfüllen. Dazu gehören die Gleichbehandlungsanwaltschaft, die Justiz-Ombudsstellen, der Menschenrechtsbeirat oder die Patientenanwaltschaften.

Sollten diese Einrichtungen vollständig an die „Pariser Prinzipien“ für nationale Institutionen zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte angepasst werden – was zu begrüßen wäre -, bietet dieser Band die Anregungen zur konkreten rechtlichen Umsetzung.

Gabriele Kucsko-Stadlmayer (Hg.in): Europäische Ombudsman-Institutionen
Springer WienNewYork 2008

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