• Zum Inhalt springen
  • Zum Hauptmenü springen
  • Skip to site footer
  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv
  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Klagsverband - zur Startseite

Klagsverband

zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte


  • Kontakt
  • News
  • Service
    • Rechtsdurchsetzung
    • Workshops
    • Veranstaltungen
    • #rechtehatsie 2020
    • Zum Herunterladen
  • Presse
    • Presseaussendungen
    • Presseaussendungen Archiv

  • Gesetze
    • UNO
    • Europarat
    • EU
    • Bund
    • Länder
  • Rechtssprechung
    • Gerichte
    • UN-Empfehlungen
    • Gesetze
    • Diskriminierungs-Gründe
    • Bereiche
  • Wissen
  • Politik
    • Stellungnahmen
    • #rechtehatsie
    • Schattenberichte
    • Der Klagsverband fordert
  • Über uns
    • Leitbild
    • Leitbild – Leicht Lesen
    • Mitglieder
    • Mitglied werden
    • Team und Vorstand
    • Projekte
    • Ihre Spende
    • Jahresberichte

  • DE / EN
  • Leicht Lesen
  • ÖGS
Aktuelle Seite: Start / News / Klagsverband sieht in Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz eine Grundrechtsverletzung

Klagsverband sieht in Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz eine Grundrechtsverletzung

2. März 2017 von Klagsverband

Auch der widersprüchliche Integrationsbegriff gibt Anlass zur Kritik.

Der Klagsverband sieht im geplanten Verbot der Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum eine Verletzung des Grundrechts auf Religionsfreiheit. Das geht aus einer aktuellen Stellungnahme hervor, die der Dachverband heute zum Integrations- und Antigesichtsverhüllungsgesetz abgegeben hat.

Das Grundrecht auf Religionsfreiheit ist in Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (MRK) festgeschrieben. Der einzige Grund für ein Verbot der Gesichtsverhüllung, der in den Erläuterungen genannt wird, lautet: „Für Kommunikation bildet das Erkennen des Anderen bzw. des Gesichts eine notwendige Voraussetzung.“

Allerdings bestehe keine rechtlich anerkannte Verpflichtung, im öffentlichen Raum jedem Menschen das Gesicht zu zeigen oder mit jedem Menschen zu kommunizieren, heißt es in der Stellungnahme.

Würde man weiter denken, so könne man in dem Verbot auch eine Verletzung weiterer Grundrechte erkennen, erklärt Volker Frey, Generalsekretär des Klagsverbands. Schließlich umfasse der öffentliche Raum auch den Weg in die Arbeit oder zur Schule. Ein Verbot würde dann zum Beispiel das Grundrecht auf Bildung betreffen.

Gesichtsverhüllung als Integrationshindernis

Neben grundrechtlichen Bedenken sieht der Klagsverband im Verbot der Gesichtsverhüllung aber auch ein Integrationshindernis: Es könne nicht der Integration dienlich sein, wenn Frauen mit Gesichtsverhüllung aus dem öffentlichen Raum verbannt würden, so Volker Frey. Oft werde davon ausgegangen, dass Frauen gezwungen würden, ihr Gesicht zu verhüllen. Wenn dies so sei, müssten nicht Verbote, sondern Unterstützungsangebote geschaffen werden. Außerdem wären dann Maßnahmen gegen jene Personen gefordert, die Frauen zwingen, fordert der Klagsverbands-Generalsekretär.

Widersprüchlicher Integrationsbegriff

In seiner Stellungnahme kritisiert der Klagsverband auch den Integrationsbegriff, der im Gesetzesentwurf verwendet wird. „Integration sollte als wechselseitiger Prozess verstanden werden“, so Volker Frey.

Diese Haltung sei im Entwurf nicht klar erkennbar. Vielmehr fokussiere der Gesetzestext auf vermeintliche Defizite von Migrant_innen. „Diese Diskussion sollte in die andere Richtung geführt werden“, fordert Frey. „Nicht Defizite, sondern Bedürfnisse von Migrant_innen sollten im Mittelpunkt stehen.“ Außerdem müssten auch Integrations-Maßnahmen für die Mehrheitsgesellschaft entwickelt werden. (da)

Folgen Sie diesem Link, um die Stellungnahme des Klagsverbands zum Integrations- und Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz herunterzuladen.

Diesen Beitrag teilen:
zum Seitenanfang

Sidebar

News-Archiv

  • 2024
  • 2023
  • 2022
  • 2021
  • 2020
  • 2019
  • Frühere Jahre

Newsletter

Bleiben Sie mit unserem Klagsverband-
Newsletter immer up-to-date!

Ich akzeptiere die Datenschutzerklärung und nehme zur Kenntnis, dass der Newsletterdienst Mailchimp zum Versand verwendet wird.

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Justiz, des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung und des Landes Salzburg gefördert.

Bundesministerium für Justiz
BM  für Frauen, Wissenschaft und Forschung
Land Salzburg

Der Klagsverband zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern hat in der Vergangenheit Mittel des Fond Soziales Wien, des Bundeskanzleramts, des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten, des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz und des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft bezogen.

Fonds Soziales Wien
Buneskanzleramt
Bundesministerium für Europäische und internationale Angelegenheiten
BM für Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Bundesministerium für Arbeit

Kooperationspartner*innen:

AK Wien
ÖFR Österreichischer Frauenring

Mit Recht gegen Diskriminierung.

  • Facebook
  • Instagram
  • LinkedIn
  • YouTube

Klagsverband zur Durch­­setzung der Rechte von Diskriminierungs­opfern

Ziegelofengasse 33/2
1050 Wien

+43 1 961 05 85-13
info@klagsverband.at
klagsverband.at

  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz