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Aktuelle Seite: Start / News / Klagsverband sieht in Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz eine Grundrechtsverletzung

Klagsverband sieht in Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz eine Grundrechtsverletzung

2. März 2017 von Klagsverband

Auch der widersprüchliche Integrationsbegriff gibt Anlass zur Kritik.

Der Klagsverband sieht im geplanten Verbot der Gesichtsverhüllung im öffentlichen Raum eine Verletzung des Grundrechts auf Religionsfreiheit. Das geht aus einer aktuellen Stellungnahme hervor, die der Dachverband heute zum Integrations- und Antigesichtsverhüllungsgesetz abgegeben hat.

Das Grundrecht auf Religionsfreiheit ist in Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention (MRK) festgeschrieben. Der einzige Grund für ein Verbot der Gesichtsverhüllung, der in den Erläuterungen genannt wird, lautet: „Für Kommunikation bildet das Erkennen des Anderen bzw. des Gesichts eine notwendige Voraussetzung.“

Allerdings bestehe keine rechtlich anerkannte Verpflichtung, im öffentlichen Raum jedem Menschen das Gesicht zu zeigen oder mit jedem Menschen zu kommunizieren, heißt es in der Stellungnahme.

Würde man weiter denken, so könne man in dem Verbot auch eine Verletzung weiterer Grundrechte erkennen, erklärt Volker Frey, Generalsekretär des Klagsverbands. Schließlich umfasse der öffentliche Raum auch den Weg in die Arbeit oder zur Schule. Ein Verbot würde dann zum Beispiel das Grundrecht auf Bildung betreffen.

Gesichtsverhüllung als Integrationshindernis

Neben grundrechtlichen Bedenken sieht der Klagsverband im Verbot der Gesichtsverhüllung aber auch ein Integrationshindernis: Es könne nicht der Integration dienlich sein, wenn Frauen mit Gesichtsverhüllung aus dem öffentlichen Raum verbannt würden, so Volker Frey. Oft werde davon ausgegangen, dass Frauen gezwungen würden, ihr Gesicht zu verhüllen. Wenn dies so sei, müssten nicht Verbote, sondern Unterstützungsangebote geschaffen werden. Außerdem wären dann Maßnahmen gegen jene Personen gefordert, die Frauen zwingen, fordert der Klagsverbands-Generalsekretär.

Widersprüchlicher Integrationsbegriff

In seiner Stellungnahme kritisiert der Klagsverband auch den Integrationsbegriff, der im Gesetzesentwurf verwendet wird. „Integration sollte als wechselseitiger Prozess verstanden werden“, so Volker Frey.

Diese Haltung sei im Entwurf nicht klar erkennbar. Vielmehr fokussiere der Gesetzestext auf vermeintliche Defizite von Migrant_innen. „Diese Diskussion sollte in die andere Richtung geführt werden“, fordert Frey. „Nicht Defizite, sondern Bedürfnisse von Migrant_innen sollten im Mittelpunkt stehen.“ Außerdem müssten auch Integrations-Maßnahmen für die Mehrheitsgesellschaft entwickelt werden. (da)

Folgen Sie diesem Link, um die Stellungnahme des Klagsverbands zum Integrations- und Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz herunterzuladen.

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