Alle Menschen – auch jene mit Behinderungen – sollten einen gleichberechtigten Zugang zu Veranstaltungen haben, das fordert der Klagsverband in seiner aktuellen Stellungnahme zum Burgenländischen Veranstaltungsgesetz.
Barrierefreiheit ist als Voraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Bereichen des Lebens in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben, die bereits 2008 von Österreich ratifiziert wurde. Diese Vorgaben dürfen sich nicht auf das Bundes-Behindertengleichstellungs- und Behinderteneinstellungsgesetzes (BGStG und BEinstG) beschränken, sondern müssen auch in allen Gesetzen berücksichtigt werden, die einzelne Sachgebiete betreffen.
Der Klagsverband empfiehlt deshalb im Burgenländischen Veranstaltungsgesetz sicherzustellen, dass Veranstaltungen barrierefrei sein müssen, bzw. Veranstaltungen nur dann bewilligt werden, wenn die Kriterien für Barrierefreiheit erfüllt sind. (da)